Ein Beratungsvertrag kann Ihnen eine Menge Steuern sparen

Es erscheint auf den ersten Blick undenkbar, entpuppt sich bei näherem Hinsehen aber als ideales Steuer-Spar-Modell: Der Gesellschafter-Geschäftsführer schließt einen Beratungsvertrag mit der eigenen GmbH.
Beratungsvertrag mit Ihrer GmbH
Damit
  1. sparen Sie der GmbH eine Menge Körperschafts- und Gewerbesteuer und
  2. erhalten selbst einen attraktiven Zusatzverdienst.
Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden
Anlass für einen Beratungsvertrag ist die schier unendliche Diskussion über Angemessenheit von Geschäftsführergehältern. Allzu oft sehen Finanzämter in hohen Bezügen eine verdeckte Gewinnausschüttung und fordern Steuernachzahlungen.
Wenn Sie aber Ihre Geschäftsführerbezüge begrenzen und stattdessen einen Teil als Beratungshonorar erhalten, entziehen Sie sich dem Generalverdacht.

Aufgaben, die sonst andere erfüllen würden
Die im Beratungsvertrag beschriebenen Tätigkeiten müssen sich von denen als Geschäftsführer unterscheiden.

Um das nachweisen zu können, vereinbaren Sie mit der GmbH detailliert, welche Aufgaben Sie als Geschäftsführer und welche Sie als freier Mitarbeiter erfüllen.
Achten Sie streng darauf, dass Sie als freier Mitarbeiter nur solche Tätigkeiten ausüben, die sonst von anderen Mitarbeitern wahrgenommen oder bei externen Dienstleistern eingekauft werden.

Beratungsvertrag – Das Honorar muss angemessen sein Auch das Beratungshonorar erkennt das Finanzamt nur an, wenn es angemessen ist.

2 Aspekte sind dafür ausschlaggebend:

  1. Die Stundensätze entsprechen denen, die auch an Fremde gezahlt werden.
  2. Die GmbH muss aus dem Geschäft immer noch einen Gewinn erzielen. Denn auf den Gewinn würde kein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter verzichten.

Geschäftsführer-Tätigkeit muss weiter möglich sein Achten Sie außerdem darauf, dass sie Beratungstätigkeit Ihre Arbeitskraft nicht allzu sehr in Anspruch nimmt. Ihnen muss immer noch genug Zeit bleiben, die Geschäfte der GmbH zu führen.