von Marc Wehrstedt, veröffentlicht in Lohn & Gehalt
Das Baugewerbe zählt unter anderem zu den Branchen, die eine Sofortmeldung erstatten müssen, um Schwarzarbeit zu verhindern.
Folgende Branchen sind zur Abgabe von Sofortmeldung bei Beschäftigungsbeginn eines neuen Arbeitnehmers verpflichtet:
Sofern Sie nicht genau wissen, ob Ihr Unternehmen bzw. das Unternehmen, welches Sie abrechnen, zu einer dieser Branchen zugeordnet wird, fragen Sie bei der Arbeitsagentur nach.
Diese geben Ihnen Auskunft, ob Ihr Wirtschaftszweig der Sofortmeldepflicht unterliegt. Daneben sollten Sie wissen, dass Mischbetriebe, also Betriebe, die mehreren Branchen/Wirtschaftszeigen zuzuordnen sind, auch zur Abgabe einer Sofortmeldung verpflichtet sind.
Wenn Sie einen sofortmeldepflichtigen Betrieb abrechnen, ist die Sofortmeldung spätestens bei Beschäftigungsaufnahme an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in Würzburg zu übermitteln. Diese versehen Sie mit dem Abgabegrund, für den die Schlüsselzahl "20" vorgesehen ist.
Achten Sie besonders auf die Abgabefrist der Sofortmeldung. Die Sofortmeldung ist spätestens bei Beschäftigungsaufnahme zu erstatten. Das bedeutet, dass die Sofortmeldung dem Grunde nach immer vor der Beschäftigungsaufnahme erstattet werden muss. Sollten Sie diese Frist einmal versäumt haben, so holen Sie die Übermittlung der Sofortmeldung umgehend nach.
Bitte beachten Sie auch, dass die reguläre Anmeldung mit Anmeldegrund "10" im DEÜV-Verfahren trotzdem erfolgen muss.
Bei der Sofortmeldung sind nicht alle Angaben wie bei den anderen DEÜV-Anmeldungen erforderlich. Es werden nur einige Angaben benötigt, sodass die Sofortmeldung nicht immer erst im Personalbüro erstellt werden muss.
Sollten zwischen der erstatteten Sofortmeldung und der anschließend übermittelten regulären Anmeldung Differenzen, z.B. Namensschreibweise, auftauchen, so werden die Betriebe von der Deutschen Rentenversicherung darüber informiert.
In der Praxis kommt es häufig zu Problemen, da Sie im Lohnbüro erst verspätet über Einstellungen von neuen Mitarbeitern erfahren. Sensibilisieren Sie unbedingt die entsprechenden Stellen in Ihrem Unternehmen, sodass Sie die erforderlichen Daten für die Sofortmeldungen rechtzeitig erhalten, denn nur so können Sie etwaigen Strafen durch nicht bzw. verspätet abgegebene Sofortmeldungen entgehen.

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Mein Name ist Marc Wehrstedt. Als Experte für Lohn & Gehalt möchte ich Sie auf dieser Seite herzlich willkommen heißen.