Die Jahresmeldungen 2013 müssen Sie jetzt früher versenden

Für Ihre Jahresmeldungen zur Sozialversicherung wurde die Abgabefrist verkürzt. Nun müssen Sie die Jahresmeldungen 2013 nämlich schon bis spätestens 15.2.2014 versendet haben. Die bisherige Frist erlaubte Ihnen immer noch eine Abgabe bis 15.4..

Keine Panik mit der richtigen Software

Nutzen Sie für Ihre Lohnabrechnungen und Sozialversicherungsmeldungen ein Lohnsoftwareprogramm, so dürfte die Einhaltung der neuen Frist kein Problem darstellen. Denn die Lohnprogramme erstellen in aller Regel die Jahresmeldungen 2013 im Zuge der Januar-Abrechnung. Sie müssen dann nur noch dafür sorgen, dass Sie die maschinell erstellen Meldungen versenden.

Mein Tipp:

Prüfen Sie in Ihrer Software, ob die Jahresmeldungen automatisch erstellt werden.

Beispiel Jahresmeldung
Ein Arbeitnehmer hat einen Monatsverdienst von 3.000 EUR brutto. Im gesamten Kalenderjahr ist keine Meldung erzeugt worden.

Meldezeitraum: 1.1. bis 31.12.2013

Meldeentgelt: 36.000 €

Unfallversicherung hat Probleme mit der Datenqualität

Der Grund für die frühzeitige Abgabepflicht der Jahresmeldungen ist die Unfallversicherung. Denn seit der Integration der Unfallversicherungsdaten in die Sozialversicherung treten beharrlich neue Probleme auf. Obwohl die Betriebe bereits seit 2009 die Unfallversicherungsdaten melden müssen, haben es die Unfallversicherungsträger bislang nicht geschafft die Datenqualität auf das Niveau der Sozialversicherungsdaten zu heben.

Immer wieder werden die Betriebe mit neuen Regelungen zur Unfallversicherung konfrontiert. Nun soll die Vorverlegung der Abgabefrist für die Jahresmeldung dafür sorgen, dass die Unfallversicherungsträger schneller an die Unfallversicherungsdaten kommen.

Leider müssen Sie als Lohnabrechner wieder einmal die Suppe auslöffeln, die andere Ihnen eingebrockt haben.

Diese Daten müssen Sie der Unfallversicherung melden:

  • Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
  • Mitgliedsnummer des Betriebes bei der Unfallversicherung
  • Gefahrtarifstelle (GTST) bei der Unfallversicherung
  • Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung
  • Arbeitsstunden an Unfallversicherung melden