So erstellen Sie ein abmahnsichere Anbieterkennung

In Ihrem Onlineshop und in Ihren eBay-Angeboten müssen Sie nach Paragraf 6 des Teledienstgesetzes (TDG) eine Anbieterkennung (auch Impressum genannt) haben. Erfahren Sie, welche Angaben in der Anbieterkennung erforderlich sind und welche nicht.
Anbieterkennung: Voller Name ohne Abkürzungen
Zunächst müssen Sie Ihren vollständigen Namen beziehungsweise Ihre komplette Firmenbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz in der Anbieterkennung angeben. Bieten Sie als juristische Person, Personengesellschaft oder als sonstiger Personenzusammenschluss an, müssen Sie einen Vertretungsberechtigten angeben.
Beim Namen muss der Vorname mit angegeben werden. Sie dürfen also nicht "A. Müller" schreiben, sondern nur "Andreas Müller".
Anbieterkennung: Ladungsfähige Anschrift
Sie müssen eine ladungsfähige Anschrift angeben mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Hier reicht die Angabe des Postfachs nicht! Bei juristischen Personen und Personenvereinigungen muss der Sitz angegeben werden.

Schnelle Kontaktaufnahme dank Anbieterkennung
Neben der Angabe der postalischen Erreichbarkeit müssen Sie auch eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen. Damit sind insbesondere Telefonnummer, Fax-Nummer und die E-Mail-Adresse gemeint. Wenn Sie keine Fax-Nummer haben, können Sie natürlich auch keine angeben. Die E-Mail-Adresse muss dabei nicht als anklickbarer Link angegeben werden.

Aufsichtsbehörde, Register und Registernummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer
Wenn Ihre Tätigkeit durch eine Behörde zugelassen beziehungsweise genehmigt werden muss, dann müssen Sie diese Behörde mit deren Kontaktdaten angeben. Wenn Sie im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind, müssen Sie das entsprechende Register benennen und die Registernummer angeben. Außerdem müssen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, wenn Sie eine haben. 
Es ist dringend zu empfehlen, sich eine solche Umsatzsteuer-IdNr. geben zu lassen. Diese können Sie auch bei eBay angeben und Sie zahlen künftig nur noch die Netto-Beträge der eBay-Kosten ohne Mehrwertsteuer.
Das geht auch online unter: www.bzst.de/003_menue_links/005_ustidnr/index.html.

Platzierung der Anbieterkennung
Innerhalb der Artikelbeschreibung sollten Sie die Anbieterkennung zusammen mit der Belehrung zum Widerrufs- oder Rückgaberecht direkt unterhalb der Produktbeschreibung platzieren, eventuelle AGB dann wiederum noch weiter unten.