So setzen Sie die UN-Kinderrechte praktisch um

Kinderrechte sind in Zeiten von Kinderarmut, Misshandlungen und ähnlichen Rechtsverletzungen so aktuell wie seit langem nicht mehr. Kinderrecht sollen die geistige und körperliche Entwicklung, die Bildung und die Einbettung der Kinder in das soziale Leben fördern. Die Vereinten Nationen (UN) haben in ihrer Kinderrechtskonvention 54 Kinderrechte festgehalten. Wie können Sie aber diese in Ihrer Einrichtung praktisch umsetzen?
Warum Sie Kinderrechte kennen sollten
Kinderrechte ermöglichen den Kindern faire, soziale, gerechte und sichere Entwicklungschancen. Einen Erziehung, die den Kindern keine Mitbestimmung, keinen Schutz vor Gewalt, keine Bildung vermittelt, entspricht nicht den Vorstellungen, wie heranwachsende Kinder auf das Leben vorbereitet werden sollen. Beachten Sie in Ihrer Einrichtung bei allen Aktivitäten, dass Sie
  • die Selbstständigkeit der Kinder fördern,
  • Chancengleicheit durch Angebote wie Sprachkurse oder Computerplätze bieten,
  • Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen und beraten,
  • bei erkennbarem Nichtbeachten der Kinderrechte, wie etwa einer augenscheinlichen Verwahrlosung, selbst tätig werden und Eltern direkt Tipps für das Alltagsleben geben oder Eltern an Beratungsstellen verweisen.
Informieren Sie über Kinderrechte
Informieren Sie sich unter www.bmz.de, Stichwort Kinderrechte, über das Thema und gestalten Sie einen Elternabend dazu. Suchen Sie sich einen ansprechenden Titel für den Elternabend aus und verknüpfen Sie das Thema mit praktischen Ideen. Dadurch erhöhen Sie die Teilnehmerresonanz. Sie können auch ein Plakat mit den Kinderrechten aushängen. Damit zeigen Sie, dass Ihnen die Rechte der Kinder bewusst und wichtig sind.
Tipp für Ihre Praxis: Gestalten Sie das Plakat über die Kinderrechte mit den Kindern. Sammeln Sie dazu passende Ausschnitte aus Zeitschriften und fertigen Sie das Plakat als Collage an.