Aktuelle Diskussion über die Kinderrechte im Grundgesetz

Kinder an die Macht! Müssen Kinderrechte in das Grundgesetz? Anlässlich des 17. Jahrestages der Verabschiedung der Kinderrechte kam der 5. Deutsche Kinderrechtetag der National Coalition (NC) für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonventionen in Deutschland zu folgendem Ergebnis: Kinderrechte müssen im Alltag der Kindertageseinrichtungen und Schulen erfahrbar sein. Neben der Familie sind diese Bildungsorte die zentralen Einrichtungen, in denen Kinder Bildung erfahren, soziales Miteinander üben und Demokratie lernen können.

Kinderrechte in das Grundgesetz?
Die National Coalition setzt sich dafür ein, dass Kinderrechte in Ergänzung zu den Elternrechten im Grundgesetz verankert werden. Durch eine Festschreibung im Grundgesetz können die Maßnahmen zur Förderung von Begabungsvielfalt ausgebaut und die soziale Ausgrenzung von Kindern in Deutschland bekämpft werden.

Kinderrechte – Was geht Sie das an?
Als Erzieherin sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Träger, Ihren Kolleginnen und allen Eltern als Verfechter der Kinderrechte verstehen. In Ihrer Einrichtung können Sie zum Thema "Kinderrechte" wertvolle Basisarbeit leisten: Wer achtet auf Chancengleichheit der Kinder, wer lebt Kindern den Respekt vor anderen Menschen vor, wer zeigt den Kindern demokratische Strukturen, wenn nicht Sie?

Sie vermitteln in der Kindertageseinrichtung tagtäglich Werte, üben Integration aller Nationen und Kulturen und soziales Miteinander. Zeigen Sie diese wichtige Arbeit, die Sie verrichten! Machen Sie den Eltern und der Öffentlichkeit deutlich, wie sehr Ihre Arbeit vor Ort die Kinderrechte stärkt. Kinderrechte zeugen von Weitblick
In Ihrer Einrichtung erleben die Kinder hautnah, was Demokratie bedeutet. Sie dürfen abstimmen und sie müssen auch lernen, sich Mehrheitsentscheidungen der anderen Kinder zu beugen. Dabei üben sie, anderen zuzuhören, eine eigene Meinung zu entwickeln und diese zu vertreten.

Bekennen Sie sich dazu, welche Kinderrechte in Ihrer Einrichtung gelten. Dies zeugt von einer qualifizierten pädagogischen Konzeption und auch von politischem Weitblick. Sie machen es in Ihrer Kindertageseinrichtung der Gesetzgebung vor: Die Verpflichtung zu Kinderrechten im Grundgesetz ist die Verantwortung, die jede Gesellschaft ihren Kindern gegenüber zeigen sollte. Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und machen Sie die Kinderrechte zum Thema Nr. 1 in Ihrer Einrichtung.