Rundfunkbeitrag: Was ändert sich, was bleibt gleich?
An der Beitragshöhe hat sich mit dem Verschwinden der GEZ-Gebühr nichts geändert. Sie liegt weiterhin bei 17,98 Euro monatlich und wird in der Regel vierteljährlich mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 53,94 Euro von Ihrem Konto abgebucht. Der Beitrag gilt pro Wohnung (bzw. Eigenheim), unabhängig davon, über wie viele Rundfunkgeräte Sie verfügen oder wie viele Personen in Ihrer Wohnung leben.
Von dieser Änderung profitieren besonders Familien mit erwachsenen Kindern, die noch zuhause leben, aber über ein eigenes Einkommen verfügen, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften. Schwerbehinderte, die bisher von der Gebühr befreit waren, müssen künftig einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5,99 Euro zahlen.
Personen, in deren Wohnung sich weder Fernseher oder Radio befinden, sind nicht länger von der Gebühr befreit und müssen den vollen Beitrag zahlen. Wer über zwei Wohnungen verfügt (z.B. Haupt- und Zweitwohnsitz oder Ferienwohnung), muss den Beitrag zweimal zahlen.
Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit? Wer zahlt weniger?
Wer staatliche Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe,
Grundsicherung im Alter oder BAföG erhält, kann sich vom
Rundfunkbeitrag befreien lassen. BAföG-Empfänger allerdings nur, sofern
sie nicht bei ihren Eltern leben – dasselbe gilt für Bezieher von
Berufsausbildungsbeihilfe.
Auch Empfänger von Blindenhilfe und taubblinde Menschen sind von der Gebühr befreit – wenn sie den entsprechenden Antrag stellen. Bisher befreite Schwerbehinderte mit Eintrag "RF" im Schwerbehindertenausweis werden von der GEZ automatisch auf den ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,99 Euro umgestellt.
Wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, können Sie einen Antrag auf Härtefall stellen (die Überschreitung muss jedoch unter der Höhe des Rundfunkbeitrages in Höhe von 17,98 Euro liegen).
So stellen Sie einen Antrag auf Befreiung bzw. Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
Den Antrag erhalten Sie Bürgerämtern und Sozialbehörden. Sie können ihn jedoch auch auf www.rundfunkbeitrag.de herunterladen, online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Dem Antrag müssen Sie die entsprechenden Nachweise beifügen, wie z.B. Bescheid über die Sozialleistungen (beglaubigte Kopie), beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises, ein ärztliches Attest (Original), das die Blindheit oder Taubblindheit bestätigt.
Einkommensnachweise müssen nicht beigefügt werden. Die Befreiung des Rundfunkbeitrages gilt solange die Sozialleistung gewährt wird und muss rechtzeitig neu beantragt werden. Den unterschriebenen Antrag sowie die beglaubigten Kopien senden Sie (vorzugsweise per Einschreiben) an: "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", 50656 Köln.
Weitere Informationen zur Befreiung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen erhalten Sie auf: www.rundfunkbeitrag.de