KfW Förderung – auch bei Fertighäusern nutzbar?

Bei der Überlegung, ein Haus zu bauen, ist es wesentlich, sich auch mit den vorhandenen Fördermöglichkeiten und den dazugehörigen Voraussetzungen auseinanderzusetzen. Eine Förderung ist nicht für jede Baumaßnahme und jeden Bauherrn zugänglich, und ein verpasster Förderantrag kann leicht zu finanziellen Verlusten führen. Dabei stellt sich für viele Bauherren die Frage, ob eigentlich auch Fertighäuser gefördert werden.

Klimafreundlicher Neubau – der Umweltschutz im Fokus

Obwohl es in den letzten Jahren zahlreiche Anpassungen in der staatlichen Förderung des Hausbaus gab und das beliebte Wohnungsbauprogramm „Energieeffizient Bauen“ nicht mehr existiert, bleibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine zentrale Adresse für Bauwillige, die staatliche Unterstützung für ihre Bauprojekte suchen. Mit der Einführung der Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ als einem Teilbereich der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben Bauherren nun die Möglichkeit, über die KfW zinsverbilligte Darlehen von bis zu 150.000 Euro für ihr umweltfreundliches Bauvorhaben zu erhalten. Im Gegensatz zu früheren Programmen sind Tilgungszuschüsse in diesem Programm jedoch nicht vorgesehen.

Die KfW-Bank bietet im Rahmen des klimafreundlichen Neubaus zwei unterschiedliche Förderstufen an. Ziel dieser Stufen ist es, den Gebäudesektor auf eine nachhaltigere Zukunft auszurichten. Deshalb werden nicht alle Neubauten staatlich gefördert, sondern nur jene, die überdurchschnittliche Standards im Klimaschutz erfüllen. Die erforderlichen Nachweise müssen von Fachexperten auf den Gebieten der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erbracht werden. 

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Massivhaus oder ein Fertighaus handelt. Zahlreiche Anbieter von Fertighäusern pflegen sogar einen regen Austausch mit diesen Experten und erleichtern auf diese Weise den Bauherren die Erfüllung der Nachweis-Anforderungen. Eine KfW Förderung zu erhalten, ist daher bei einem Fertighaus sogar oftmals einfacher.

Die zwei Förderstufen im Überblick

In der Basisförderstufe werden klimafreundliche Wohngebäude mit bis zu 100.000 Euro zinsvergünstigtem Darlehen pro Wohneinheit unterstützt. Gemäß den Richtlinien des Bundes müssen Wohngebäude dafür den Standard „Effizienzhaus 40“ erfüllen. Über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg müssen sie außerdem so geringe CO2-Emissionen aufweisen, dass sie die Kriterien für das QNG-PLUS-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus) erfüllen. Des Weiteren müssen diese Gebäude zukunftsorientiert konzipiert sein, indem sie ohne den Einsatz von Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. 

Bei der höchsten Förderstufe mit QNG-Zertifizierung werden bis zu 150.000 Euro bereitgestellt. Neben den festgelegten Bedingungen der Basisförderstufe müssen die Anforderungen von QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM erfüllt und durch ein anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden. Die zulässigen Treibhausgasemissionen für Wohngebäude sind bei den höherstufigen Qualitätssiegeln etwas strenger und sollen den Klimaschutz weiter forcieren.

Hausbau-Förderung für Familien – seit 2023 verfügbar

Neben dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ hat der Staat seit Mitte 2023 über die KfW-Bank eine zusätzliche Hausbau-Förderung für Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen ins Leben gerufen. Das Ziel dieser Förderung ist es, Familien aus Schwellenhaushalten den Erwerb eigenen Wohnraums zu erleichtern, um auf diese Weise sichere Vermögenswerte zu schaffen. 

Die Obergrenze für das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 60.000 Euro für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Das geförderte Wohneigentum muss für mindestens zehn Jahre vom Eigentümer selbst bewohnt werden und sollte hohen energetischen Standards genügen.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung dürfen die Familien kein weiteres Wohneigentum besitzen und kein Familienmitglied darf in der Vergangenheit bereits eine Bundesförderung zum Erwerb von Wohneigentum erhalten haben. Als Förderinstrument dient auch hier ein zinsverbilligter KfW-Kredit. Abhängig von der Basis- oder Nachhaltigkeitsstufe sowie der Familiengröße variieren die Darlehensbeträge zwischen 140.000 und 240.000 Euro.

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