Gründercoaching: Zapfen Sie das Wissen der Experten an

Auch wenn Sie es sich nicht eingestehen, aber Sie können nicht alles können. Gerade als Gründer kommen Dutzende von Anforderungen auf Sie zu, die Sie von Ihrer eigentlichen Aufgabe – Ihr Unternehmen zu führen – ablenken. Gründercoaching kann da helfen. Holen Sie sich Beratung, denn Vater Staat zahlt.

Gründercoaching – der Staat übernimmt die Kosten
Auch wenn Sie sich als Gründer täglich Herausforderungen stellen – alles können Sie nicht wissen. Die Lösung sind Beratungen, die Ihre Gründung festigen und Ihre Schwachstellen in Stärken umwandeln.

Welche Zuschüsse gibt es?
Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene können Sie Zuschüsse zum Gründercoaching beantragen. Wir zeigen Ihnen, welche es gibt, wie Sie zu Ihrer Förderung gelangen und was Sie beachten müssen.

Einzelheiten zu diesen Förderprogrammen erhalten Sie auf der Internet-Seite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter www.bafa.de, Rubrik: „Wirtschaftsförderung/Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen“. Eine Info-Hotline des BAFA ist unter der Rufnummer (06196) 90 85 70 eingerichtet.

KfW-Gründer-Coachinq: Neuer Baustein für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit
Das Programm für Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen, ist neu: Am 1. Oktober ging das Programm bundesweit an den Start. Verantwortlich für diese Neuerung sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die KfW Mittelstandsbank. Kofianziert wird es aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Förderung sieht folgendermaßen aus:

  • Gefördert werden Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie diese innerhalb des ersten Jahres nach Gründung in Anspruch nehmen. Schon im Vorfeld der Gründung werden den Arbeitssuchenden Existenzgründungssminare angeboten.
  • Verantwortlich für die Durchführung des Programms sind die KfW Mittelstandsbank und ihre Regionalpartner. Sie unterstützen die Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr nach Aufnahme ihrer Selbstständigkeit und wollen so für mehr Stabilität der Gründungen sorgen.
  • Die Gründer erhalten dafür einen Zuschuss von 90 Prozent des Beraterhonorars, wenn es nicht mehr als 4.000 € beträgt und der Tagessatz unter 800 € liegt. Der Maximalwert sind 3.600 €.
  • Gefördert werden  Coaching-Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Der Fokus liegt dabei immer auf der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gründungen.
  • Seit dem 1. Oktober 2008 haben Gründer die Möglichkeit, den Antrag bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder den KfW-Regionalpartnern zu stellen.

Mehr Infos unter www.gruender-coaching-deutschland.de

KfW-Gründer-Coachinq Deutschland allgemein
Das KfW-Gründer-Coaching ist im Aufbau ähnlich wie das Programm für Gründer aus der Arbeitslosigkeit. Existenzgründer und Jungunternehmer erhalten Beratungszuschüsse beim Start in die Selbstständigkeit und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung. Gefördert werden Coaching-Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens.

Allerdings schließt die KfW auch bestimmte Maßnahmen aus. Geht es zum Beispiel um Beratungen vor einer Gründung, wird kein Zuschuss erteilt; ebenfalls, wenn es beim Coaching überwiegend um Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen geht. Genauso wenig unterstützt das Programm Buchführungsarbeiten oder Gutachten.

Wie kommen Sie zu Ihrem Zuschuss?

  1. Schritt: Kontaktaufnahme mit Ihrem Regionalpartner der KfW.
    Voraussetzung für jede Förderung ist eine Empfehlung des zuständigen Regionalpartners der KfW (Übersicht unter www.gruender-coaching-deutschland.de). Deshalb müssen Sie sich zunächst an ihn wenden.
  2. Schritt: Antrag auf Zuschuss parallel an KfW senden. Vor dem Vertragsabschluss mit dem Regionalpartner müssen Sie den Antrag an die KfW richten. Diese entscheidet dann nach dessen Empfehlung.
  3. Schritt: Auswahl des Beraters aus der KfW-Beraterbörse.
    Der Berater muss unter www.kfw-beraterboerse.de gelistet sein. Wichtig ist, dass vor der Zusage der KfW noch kein Vertrag mit dem Berater abgeschlossen wurde. Der Vertrag legt folgende Fördervoraussetzungen fest:
    • Er läuft über maximal zwölf Monate.
    • Der Berater muss die Inhalte des Coachings in einem Bericht wiedergeben.
    • Ist die Beratung abgeschlossen, reicht der Gründer die Gesamtrechnung, den Bericht über die Inhalte sowie einen Kontoauszug als Zahlungsbeleg für den geleisteten Eigenanteil beim Regionalpartner ein. Wichtig: Die Unterlagen müssen im Original oder als beglaubigte Kopien vorliegen.
    • Sind alle Kriterien erfüllt, veranlasst die KfW die Auszahlung des Zuschusses.

Wie hoch sind die Zuschüsse?
Existenzgründer in den neuen Bundesländern erhalten einen Zuschuss von 75 Prozent. Diesen Anteil bekommen auch Gründer in den so genannten Phasing-Out-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg.

Die Gründer in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) bekommen nur 50 Prozent des Beraterhonorars bezuschusst. Die maximale Bemessungsgrundlage sind 6.000 €. Anfallende Kosten wie etwa durch Mehrwertsteuer oder Fahrkosten muss der Gründer allerdings selbst finanzieren.

Das fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Die Förderung von Existenzgründungsberatungen ist nach der neuesten Richtlinie des BAFA vom 27. Juni 2008 nicht mehr möglich. Im Zuge der Neustrukturierung der Beratungsförderung werden Coachings im Vorgründungsbereich ausschließlich von den einzelnen Bundesländern gefördert. Ausschließlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen, erhalten hier eine Förderung. Existenzgründer, die sich beraten lassen, erhalten daher seit dem 1.7.2008 keinen Zuschuss mehr vom BAFA.