Die Finanzordnung enthält zum einen die Grundsätze der Finanzwirtschaft Ihres Vereins. Zum anderen regelt diese Ordnung die Pflichten der Vereinsmitglieder zu ihren finanziellen Verpflichtungen, sowie die Kassen- und Vermögensverwaltung der Finanzen Ihrer Gemeinschaft.
Welche vereinsrechtlichen und finanztechnischen Details umfasst die Richtlinie der Finanzen Ihres Vereins?
1. Grundsätze der Arbeit mit den Finanzen des Vereins
- Pflichten des Vereins und der Mitglieder
- Beachtung der Sparsamkeit
2. Vereinsbeiträge in den Finanzen des Vereins
- Regelung der Mitgliedsbeiträge, Spenden, sonstigen Einnahmen
- Auflistung der Beitragsgruppen, Ermäßigungen, Rabatte
- Zahlungsmodalitäten
- Festlegungen von Sonderzahlungen
3. Haushaltsmittel in den Finanzen des Vereins
- Aufstellung eines Haushaltsplanes je Geschäftsjahr
- Gewährleistung der Ausgeglichenheit bei Einnahmen und Ausgaben
- Gewährleistung einer Sicherheitsrücklage
- Genehmigungsregularien des Haushaltsplanes
- Festlegung finanztechnischer Abweichungsmöglichkeiten im Haushaltsplan
4. Kassenverwaltung der Finanzen des Vereins
- Benennung des oder der Kassenverantwortlichen
- Sicherheitslagerung von Barbeträgen
- Selbstverwaltung von Gruppenkassen
5. Zahlungsverkehr in den Finanzen des Vereins
- grundsätzliche Zahlungsabwicklung über Bankverbindung oder Vereinskasse
- ordnungsgemäße Belegung aller Ein- und Auszahlungen (mit Grund und Zweck)
- Benennung des oder der Buchführungsverantwortlichen
6. Kassen/Bankvollmachten in den Finanzen des Vereins
- Alleinverfügungsrechte und Einzelvollmachten des Finanzverantwortlichen
- Festlegung eventuell nötiger Mehrfachbeurkundungen (Vorstandsmitglieder) von Belegen und Vollmachten
7. Kassenprüfung der Finanzen des Vereins
- jährliche Kassenprüfung durch gewählte Mitglieder
- rechtzeitige Vorlage der Buchführung durch den Finanzverantwortlichen
- schriftlicher Kassenprüfungsbericht an den Vorstand und mündlich an die Mitglieder
- Ausschluss der Einflussnahme des Vorstandes auf den Prüfbericht
8. Auslagenersatz in den Finanzen des Vereins
- Regelungen des Ersatzes unmittelbarer und notwendiger Auslagen des Vorstandes und der Vereinsmitglieder nach dem Vereinsrecht
9. Festlegen der Richtlinie der Finanzen des Vereins für die Vereinsabteilungen
- Festlegungen oder Änderungen der Bereiche der Finanzordnung für die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Abteilungen des Vereins
10. Gültigkeit der Richtlinie der Finanzen des Vereins
- Beschluss der Finanzordnung durch die Mitgliederversammlung mit Datum und Inkraftsetzung der Beschlussfassung