Vereinsvorstand: Änderungen sind manchmal schwer durchzusetzen
Wenn im Vereinsvorstand über das Finanzielle diskutiert wird, gibt es zumindest ein Vorstandsmitglied, das meint, es wäre doch immer so gegangen und so könnte es auch weitergehen. Auch wenn eigentlich harte Sparmaßnahmen angesagt wären, um die Zahlungsfähigkeit des Vereins nicht zu gefährden. Wollen mehrere Vorstandsmitglieder nicht einsehen, dass sich der Finanzkurs des Vereins ändern muss, können sich ernsthafte Probleme ergeben. Was tun, wenn Sie allein gegen Ihre Vorstandskollegen stehen?
Vereinsvorstand: So können Sie sich durchsetzen
Wenn Sie die Notwendigkeit sehen, Sollten Sie Ihre Sparmaßnahmen auch gegen den Willen Ihrer Kollegen im Vereinsvorstand durchzusetzen. Denn in die Zahlungsunfähigkeit zu schlittern ist weder im Einklang mit der Satzung noch der Finanzordnung. Auch wenn Sie bei finanziellen Entscheidungen gegen Ihre Kollegen stimmen, schließen Sie eine persönliche Haftung keinesfalls aus. Nur durch einen Rücktritt aus dem Vereinsvorstand könnten Sie dem Haftungsrisiko entgehen.
Um den umstrittenen Finanzbeschluss zu verhindern, können Sie ein paar erfolgversprechende Maßnahmen ergreifen:
- Verlangen Sie eine namentliche Abstimmung
("Damit sich kein Vorstandsmitglied hinter dem Abstimmungsergebnis verstecken kann.") - Weisen Sie darauf hin, dass Sie den Kassenprüfern eine Kopie des Protokolls der Vorstandssitzung zuschicken werden
("Damit sich die Kassenprüfer mit dem Vorgang befassen und in ihrem Bericht Stellung nehmen müssen.") - Weisen Sie außerdem darauf hin, dass Sie bei der nächsten Mitgliederversammlung eine "geteilte Entlastung" beantragen werden – das heißt, über die Entlastung eines jeden Vorstandsmitglieds wird getrennt abgestimmt.
("Ich möchte meine Entlastung nicht gefährden, weil ihr gegen die Satzung / Finanzordnung verstoßt.")
So wie bei der Finanzentscheidung funktioniert es auch bei anderen Entscheidungen: Wenn Sie das Wohl des Vereins im Auge haben, machen Sie Ihren Vorstandskollegen eindeutig klar, dass jeder genau für seine Entscheidung geradestehen muss – vor der Mitgliederversammlung bei der Entlastung, vor den Kassenprüfern… Schließlich kann der Vorstand die Dinge nicht einfach so "laufen lassen". Die Meinung der Mitglieder über Einzelentscheidungen und eine drohende Verweigerung der Entlastung können so manches Vorstandsmitglied zum Nachdenken bringen.