Mit der Änderung des Gesetzes ist jedoch nicht nur eine Erhöhung des BaföG-Satzes verbunden, sondern es wird eine Reihe von wesentlichen Änderungen umgesetzt, die teilweise ganz bedeutend für Studenten und vor allem Schüler sein dürften.
BaföG-Änderungen 2010: Altersgrenze bei dem Masterstudium
Bisher war bei Aufnahme eines Masterstudiums bei Erreichen des 30. Lebensjahrs Schluss mit BaföG. Diese Altersgrenze wird auf 35 Jahre angehoben.
BaföG-Erhöhung
Die Erhöhung des BaföG-Satzes ist relativ bescheiden, obwohl fast nur sie von den Medien genannt wird. Studenten und Schüler dürfen sich über 2% mehr freuen. Das bedeutet bei dem BaföG-Höchstsatz eine Steigerung von bisher 648 EUR auf 670 EUR.
BaföG-Änderungen 2010: Erhöhung der Einkommensfreibeträge
Nicht nur das BaföG selbst wird erhöht, sondern auch die Freibeträge für Eltern und Lebenspartner. Demnach erhalten zukünftig miteinander Verheiratete oder in Lebensgemeinschaft lebende Eltern einen Einkommensfreibetrag von 1.605 EUR (bisher war bei 1.555 EUR bereits Schluss). Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und leben auch nicht zusammen, ändert sich der Freibetrag von 1.040 auf 1.070 EUR. Die Freibeträge für Kinder erhöhen sich von 520 EUR bzw. 470 EUR auf 535 EUR bzw. 485 EUR.
Unverändert bleiben die Einkommensfreibeträge bei den Auszubildenden selbst: hier gilt weiterhin ein Maximaleinkommen von 400 EUR brutto (netto: 225 EUR) im Monat und 5.200 EUR für das Vermögen.
Bezieht der Auszubildende neben dem BaföG eine Waisenrente oder Waisengeld, erhöht sich hier der Freibetrag je Monat von 165 bzw. 120 EUR auf 170 EUR bzw. 125 EUR.
Fachrichtungswechsel
Bei einem erstmaligen Fachrichtungswechsel bis zum Ende des 3. Semesters wird das BaföG bei Vorliegen wichtiger Gründe weiterhin zur Hälfte als Zuschuss und als Darlehen gewährt. Bisher wurde in solchen Fällen das BaföG nur als Darlehen gewährt.
BaföG-Änderung zur Gleichstellung
Eingetragene Lebenspartnerschaften werden der Ehe gleichgestellt.
Mietkosten
Der bisher erforderliche Mietkostennachweis entfällt ersatzlos. Es wird also bei auswärtiger Unterbringung bei Vorlage geeigneter Nachweise die Mietkostenpauschale automatisch gezahlt.
Eine der wichtigsten BaföG-Änderungen 2010 betrifft dabei Schüler. Bisher wurde das Schüler-BaföG verwehrt, wenn die Entfernung zwischen Eltern- und Schulort zu gering war. Damit war ein Schüler-BaföG-Antrag mit Mietzuschuss in sehr vielen Fällen praktisch sinnlos. Das entfällt: in Zukunft reicht der Nachweis einer eigenen Wohnung, um das Schüler-BaföG mit Wohnzuschuss zu erhalten. Allerdings trifft dieser Wegfall NICHT zu auf Schüler auf allgemeinbildenden Schulen sowie (mit Einschränkungen) Berufsschulen zu, hier bleibt alles beim Alten.
Rückzahlungsphase
Nach Ende der Regelstudienzeit wurden (und werden) BAföG-Leistungen nur noch als Darlehen gewährt. Dabei musste bisher die erste Rückzahlung 6 Monate nach Erhalt der letzten Rate erfolgen. Diese Frist ändert sich auf 18 Monate.
BaföG-Änderungen 2010 und Stipendien
Erhält ein Student ein Stipendium aus der Privatwirtschaft, bleiben in Zukunft die ersten 300 EUR anrechnungsfrei.
Teilerlass des Darlehens bei dem BaföG
Aber nicht nur Gutes bringen die BaföG-Änderungen 2010. Bisher gab es die Möglichkeit, bei besonders schnellem Studium oder einem besonders gutem Studienabschluss einen Teilerlass auf das BaföG-Darlehen zu beantragen. Diese Möglichkeit entfällt nun und kann letztmalig zum 31.12.2012 beantragt werden.