Änderungen im Jahr 2011 bei Steuern & Co.

Zahlreiche Änderungen vor allem in den gesetzlichen Bestimmungen bringen dem Bürger 2011 viele Vor- und Nachteile. Auf die Änderungen beim ALG II („Hartz IV“), dem Wohngeld, der Krankenversicherung und der Lohnsteuer haben wir bereits in einem anderen Artikel aufmerksam gemacht. Im Folgenden sollen nun weitere wichtige Änderungen beschrieben werden.

Sozialleistungen 2011: Die Änderungen beim ALG II und Elterngeld

Wie schon seit einiger Zeit sind diejenigen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, auch diejenigen, die keine starke Lobby im politischen Berlin haben. Das spürt man von Jahr zu Jahr immer wieder, denn bei den Sozialleistungen werden die meisten Änderungen und Streichungen vorgenommen. Und damit sind nicht nur ALG-II-Bezieher gemeint, wie Sie diesem Artikel entnehmen können.

Ausbildung und ALG II

Ab einem bestimmten Zeitpunkt kommt der Wunsch, sich von seinen Eltern unabhängig zu machen und ein eigenes Leben zu beginnen. Oft ist eine betriebliche Ausbildung auch nicht am Heimatort möglich und ein Azubi muss sich am Ausbildungsort eine eigene Wohnung suchen.

Krankenversicherung 2011: Die Änderungen

Auch 2011 sind wieder Gesetzesänderungen zu erwarten, die teilweise recht erheblich in die Belange der Bürger eingreifen. Diese Änderungen betreffen zumeist die Brieftasche des Bürgers, die mehr an Inhalt verlieren als gewinnen wird. In dieser Serie behandeln wir drei Themenkomplexe: Die Krankenversicherung, die Lohnsteuer und das Sozialrecht wie ALG II und Wohngeld. Teil 1 behandelt die Änderungen bei der Krankenversicherung.

Unterhalt und Ausbildung

Ein wichtiger Aspekt bei der Finanzierung eine betrieblichen Ausbildung ist der elterliche Unterhalt. Der Artikel kärt über dieses Recht auf Unterhalt, aber auch die Pflichten auf.

Änderungen bei HARTZ IV

Seit Anfang des Jahres ist das ALG II (besser bekannt unter den Namen HARTZ IV) wieder einmal im Fokus der Öffentlichkeit. Anlass dafür sind die mit dem Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen insbesondere bei der Vermögensanrechnung, das erst kürzlich erlassene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen bei dem ALG II sowie die immer wieder neuen Ideen, Vorschläge und Äußerungen von Politikern, die jedoch zumeist am Kern der Sache vorbeigehen.

ALG II: Fordern und Fördern? (Teil 1)

Man nennt es ALG II oder HARTZ IV, es werden die schlimmsten Geschichten über Empfänger und zuständige Behörden erzählt und oftmals schwört man sich (und ist sich auch sicher), nie selbst in die Verlegenheit zu kommen, es beanspruchen zu müssen. Die Rede ist vom Arbeitslosengeld II, einer Sozialleistung, die – zu Unrecht – in den Ruf geraten ist, dass hier unfähige Beamte an arbeitsunwilligen Schmarotzern Geld verschenken.

Wohngeld: Die Anspruchsberechtigung (Teil 2)

Neben der bereits im ersten Teil erläuterten Wohnart ist die Anspruchsberechtigung ein ganz entscheidender Faktor bei der Beantragung von Wohngeld. Damit sind die persönlichen Voraussetzungen gemeint, die erfüllt sein müssen, um überhaupt antragsberechtigt zu sein. Generell gibt es dabei zwei Personengruppen mit einem Anrecht auf Wohngeld – und damit verbunden auch zwei Arten von Wohngeld: der Mietzuschuss und der Lastenzuschuss.

Wohngeld: Der Anspruch hängt von der Wohnart ab (Teil 1)

In Zeiten des realen Einkommensverlustes, der Angst um den Arbeitsplatz und von Kurzarbeit wird eine Sozialleistung des Staates immer mehr beachtet, die bisher eher im Verborgenen ein stiefmütterliches Dasein fristete: das Wohngeld. Doch wer hat einen Anspruch auf Wohngeld? Der Anspruch hängt zum Beispiel von der Wohnart ab.