Die Sachbezugswerte für das Jahr 2011 sind da!

Das Bundesarbeitsministerium hat die voraussichtlichen Sachbezugswerte für das Jahr 2011 veröffentlicht. Die neuen Werte sind unter Vorbehalt ab dem 1. Januar 2011 gültig.

Die neuen Sachbezugswerte für 2011
Grundlage für die Sachbezugswerte ist die Entwicklung der Verbraucherpreise. Von Juni 2009 bis Juni 2010 ist der Verbraucherpreisindex für Verpflegung um 0,9 %, der für Unterkunft oder Mieten um 1,1 % angestiegen. Für das Jahr 2011 ergibt sich daher vorläufig ein Monatswert für Verpflegung von 217 Euro (vormals 215 Euro) und für Unterkunft oder Mieten von 206 Euro (vorher 204 Euro).

Offiziell beschlossen werden die Zahlen voraussichtlich erst im Dezember 2010 vom Bundesrat. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass sich die Werte nochmals ändern. Sollte sich doch noch eine Änderung ergeben, so informieren wir Sie unverzüglich darüber.

Voraussichtliche Sachbezugswerte 2011 für freie Unterkunft
Der Wert einer Unterkunft beträgt in den alten und neuen Bundesländern monatlich 206 EUR (2010: 204 EUR).

Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende beläuft er sich auf 175,10 EUR (2010: 173,40 EUR). Das sind 85 % des geltenden Werts für Erwachsene. Die Verminderung gilt auch bei Aufnahme des Beschäftigten in den Haushalt des Arbeitgebers oder bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Sachbezugswerte für Verpflegung 2011
Die Sachbezugswerte für Verpflegung betragen 2011 in den alten und den neuen Bundesländern voraussichtlich

  • monatlich 217 EUR (2010: 215 EUR)
  • täglich 7,23 EUR (2010: 7,17 EUR).

Wird Verpflegung teilweise zur Verfügung gestellt, sind monatlich

  • für Frühstück 47 EUR (wie 2010)
  • für Mittagessen: 85 EUR (2010: 84 EUR)
  • für Abendessen: 85 EUR (2010: 84 EUR)

anzusetzen.

Der Wert einer Kantinenmahlzeit (Mittag- bzw. Abendessen) beläuft sich 2011 weiterhin auf 2,80 EUR, ein dort eingenommenes Frühstück ist weiterhin mit 1,57 EUR anzusetzen.

Wird Beschäftigten gar eine vollständige Wohnung überlassen, ist die Wohnung mit dem ortsüblichen Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen zu bewerten.

Ist im Einzelfall die Feststellung des ortsüblichen Mietpreises mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten verbunden, kann die Wohnung mit 3,59 EUR/m² (2010: 3,55 EUR) monatlich bewertet werden. Bei einfacher Ausstattung (ohne Sammelheizung oder ohne Bad oder Dusche) sind 2,91 EUR/m² (2010: 2,88 EUR) maßgebend.