6 wichtige Fakten zur Lebensmittelkennzeichnung in Deutschland

Die Lebensmittelkennzeichnung sorgt in Deutschland für Sicherheit. Schließlich möchten Verbraucher wissen, welche Stoffe in Lebensmitteln enthalten sind. Geregelt wird diese Kennzeichnung über die Lebensmittel-Informationsverordnung. Die folgende Übersicht erklärt Ihnen die 6 wichtigsten Fakten zu dieser Thematik.

1. Die Lebensmittelkennzeichnung ist europaweit einheitlich geregelt

Seit dem 13.12.2014 ist eine verbesserte Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft getreten. Diese ist ab diesem Zeitpunkt nicht nur europaweit einheitlich, sie bietet auch umfassendere Informationen zum jeweiligen Lebensmittel. Über diese Verordnung wird vorgeschrieben wie Lebensmittel in Zukunft deklariert und gekennzeichnet werden müssen.

Hinzu kommen Vorgaben zu den Nährwert- und Herkunftsangaben sowie zur Werbung und Fernabsatz. Besonders betroffen ist von dieser neuen Regelung die Allergenkennzeichnung von losen Waren in Gastronomie und Handel.

2. Allergieauslösende Stoffe müssen angegeben werden

Bei der Lebensmittelkennzeichnung müssen die 14 wichtigsten Erzeugnisse und Stoffe angegeben werden, die häufig Unverträglichkeiten oder Allergien auslösen. Darunter fallen zum Beispiel Soja oder Nüsse. Ersichtlich müssen diese aus dem Zutatenverzeichnis sein. Hinzu kommt, dass diese Stoffe im Zutatenverzeichnis des jeweiligen Produkts hervorgehoben werden müssen, so dass Verbraucher sie schneller und eindeutiger erkennen.

Diese Hervorhebung kann zum Beispiel durch eine andere Schriftart, Hintergrundfarbe oder einen anderen Schriftstil erfolgen.

3. Seit April 2015 gibt es Änderungen hinsichtlich der Herkunftskennzeichnung

Seit 1.04.2015 muss vorverpacktes und unverarbeitetes Ziegen-, Geflügel-, Schafs- und Schweinefleisch mit dem Schlachtort und Aufzuchtort versehen werden. Generell gilt bei Lebensmitteln die Pflicht, dass der Herkunftsort oder das Ursprungsland angegeben werden muss. Das gilt insbesondere dann, wenn durch eine Nicht-Kennzeichnung oder durch das Etikett ein Eindruck erweckt werden könnte, dass es sich um einen anderes Ursprungsland oder einen anderen Herkunftsort handelt.

4. Es gibt spezielle Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnung bei Lebensmittel-Imitaten

Um Verbraucher vor Täuschung zu schützen, gibt es im Bereich von Lebensmittel-Imitaten besondere Vorschriften bei der Lebensmittelkennzeichnung. Um Lebensmittel-Imitate handelt es sich zum Beispiel wenn anstelle von Käse als Pizzabelag Pflanzenfett zum Einsatz kommt.

Handelt es sich um ein Imitat dann muss der Stoff in unmittelbarer Nähe vom Produktnamen angegeben werden, der als Ersatzstoff verwendet wurde, sprich auf der Vorderseite des Produkts. Dabei muss die Schriftgröße der Imitatkennzeichnung mindestens 75 Prozent von der eigentlichen Produktnamen-Größe betragen. Außerdem muss sie die vorgeschriebene Mindestgröße aufweisen. Hinzu kommt, dass die Angabe zum verwendeten Stoff noch zusätzlich im Zutatenverzeichnis des Produkts aufgeführt sein muss.

5. Koffeinhaltige Lebensmittel müssen besonders gekennzeichnet sein

Getränke, die einen erhöhten Gehalt an Koffein aufweisen, müssen eine besondere Lebensmittelkennzeichnung tragen. Diese muss darauf hinweisen, dass das Getränk nicht für Stillende, Schwangere und Kinder empfohlen ist. Das ist zum Beispiel bei Energy Drinks der Fall.

Herkömmlicher Tee oder Kaffee muss diese Kennzeichnung nicht tragen. Lebensmittel, die ebenfalls einen bestimmten Gehalt an Koffein aufweisen, ohne dass man es von ihnen erwartet, müssen diesen Hinweis auch tragen. Zudem muss hier auch der Koffeingehalt vermerkt sein.

6. Bei raffinierten und pflanzlichen Fetten und Ölen muss die pflanzliche Herkunft angegeben werden

Seit der neuen Regelung der Lebensmittelkennzeichnung müssen raffinierte pflanzliche Fette und Öle nicht nur mit ihrem Klassennamen gekennzeichnet werden, zum Beispiel in Form von Pflanzenfett oder Pflanzenöl, sondern auch mit ihrer botanischen bzw. pflanzlichen Herkunft.

Wird ein Produkt beispielsweise mit der Bezeichnung gehärtetes Öl versehen muss dieses noch mit dem Aufdruck "teilweise gehärtet" oder "ganz gehärtet" ergänzt werden.