Wie Sie Altersrentner mit Teilrente richtig beschäftigen

Altersrentner sind sehr begehrte Teilzeitkräfte. Altersrentner sind meistens zeitlich unabhängig und können deshalb sehr flexibel eingesetzt werden. Allerdings müssen Sie zum Beispiel auf die Art der Rente achten. Lesen Sie, wie Sie kostengünstig Altersrentner mit Teilrente beschäftigen können, ohne dass seine Rente gekürzt wird.

Altersrentner richtig beschäftigen
Auch für Altersrentner gilt, dass es verschiedene Rentenarten gibt. Diese Arten von Altersrente gibt es:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährige Versicherte
  • Altersrente für Schwerbehinderte
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
  • Altersrente für Frauen
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

In Ausnahmefällen wird die Regelaltersrente als Teilrente bezogen, dann gelten andere Regeln:

Teilrente
Altersrentner können ihre Bezüge aus der Rente sowohl in voller Höhe (Vollrente) als auch als Teilrente in Anspruch nehmen.

Die Teilrente beträgt

  • 1/3,
  • die Hälfte oder
  • 2/3 der erreichten Vollrente.

Einsatz der Teilrente
Die Gewährung der Teilrente soll – frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres – zum dynamischen Ruhestand führen.

So viel kann Ihr Altersrentner mit Teilrente dazuverdienen
Die Hinzuverdienstgrenzen sind bei der Teilrente wesentlich höher als bei der Vollrente. Die Arbeit wird gewissermaßen gleitend abgebaut. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt bei der Teilrente von

  • 1/3 der Vollrente das 23,3fache,
  • der Hälfte der Vollrente das 17,5fache,
  • 2/3 der Vollrente das 11,7fache

des aktuellen Rentenwerts.

Das Ergebnis ist mit der Summe der Entgeldpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der ersten Altersrente, mindestens mit 1,5 Entgeldpunkten, zu vervielfältigen. Es gelten die gleichen Grundsätze wie für Berufsunfähigkeitsrentner.

Beispielrechnung für Altersrentner
Die niedrigste Hinzuverdienstgrenze (bei nicht mehr als 1,5 zu berücksichtigenden Entgeldpunkten) beträgt in den alten Bundesländern zurzeit bei einer Teilrente

  • von 1/3 der Vollrente: 23,3 x 26,13 € x 1,5 = 913,24 €.
  • von der Hälfte der Vollrente: 17,5 x 26,13 € x 1,5 = 685,91 €.
  • von 2/3 der Vollrente: 11,7 x 26,13 € x 1,5 = 458,58 €.

Die Grenze verändert sich also nach oben, je nachdem wie viel ein Arbeitnehmer verdient hat und wie viele Entgeldpunkte ihm danach zuzuordnen sind.

Doppelter Verdienst für Altersrentner
Innerhalb eines Kalenderjahres darf zwei Monate jeweils das Doppelte der Hinzuverdienstgrenze verdient werden, ohne dass es für den Rentenbezug schädlich ist.