Trinkwasserverordnung: Was Vermieter wissen sollten

Die reformierte Trinkwasserverordnung verpflichtet Vermieter von Mehrfamilienhäusern, bestimmte Warmwasser-Anlagen beim Gesundheitsamt anzumelden und einmal jährlich auf Legionellen testen zu lassen. Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hat dazu die wichtigsten Informationen für Vermieter zusammengestellt.

Die Trinkwasserverordnung dient dem Gesundheitsschutz und gibt Grenzwerte für Schadstoffe in unserem Trinkwasser vor. Im November 2011 ist eine Neufassung in Kraft getreten, die die Anforderungen an das Trinkwasser erhöht, um Gesundheitsschäden vorzubeugen.

Es gelten nun neue Grenzwerte für biologische Verunreinigungen sowie für chemische Stoffe wie Schwermetalle oder Uran. Wer im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit Trinkwasser an andere abgibt, hat Anzeige- und Untersuchungspflichten. Auch Vermieter sind betroffen: Denn die Vermietung wird generell als gewerbliche Tätigkeit angesehen.

Trinkwasserverordnung betrifft viele Vermieter

Dabei kommt es weder auf einen Gewerbeschein noch auf steuerrechtliche Kriterien an. Wer etwas Größeres als ein Zweifamilienhaus vermietet und das Warmwasser in einer sogenannten Großanlage erwärmt, muss nun den Bestand der Anlage sofort und jede technische Änderung oder Inbetriebnahme vier Wochen im Voraus dem Gesundheitsamt melden.

Was ist eine Großanlage im Sinne der Trinkwasserverordnung?

Als Großanlage gelten Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen Abgang des Erwärmers und Wasserhahn. Dies trifft in der Regel auf jedes Mehrfamilienhaus zu.

Deren Vermieter müssen jährlich an mehreren Zapfstellen im Haus von einem dazu ermächtigten Labor Proben nehmen und auf Legionellen untersuchen lassen. Dies sind Keime, die gut in stehendem, warmem Wasser gedeihen und Lungenentzündungen hervorrufen können.

Die Untersuchungspflicht gilt nur für Gebäude, in denen Trinkwasser "vernebelt" wird, etwa in Duschen oder Klimaanlagen. Denn mit Legionellen infiziert man sich über die Atmung. Der Vermieter muss dem Gesundheitsamt und seinen Mietern das Ergebnis mitteilen.

Werden Legionellen festgestellt, sind sofortige Gegenmaßnahmen Pflicht. Ab 1. Dezember 2013 müssen Wasserversorger und Vermieter ihre Kunden oder Mieter informieren, wenn noch Bleirohre im Leitungssystem verbaut sind. Wer die neuen Pflichten nicht beachtet, muss mit Bußgeldern oder gar einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen.

Aber: Es ist aktuell (Dezember 2012) eine „Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung" geplant, die u.a. verlängerte Untersuchungsintervalle und gelockerte Anzeigepflichten vorsieht. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch.

[kun]