Achtung Trinkwasserverordnung: Weitere Änderungen geplant

Aufgrund der am 11.11.2011 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung müssen Sie bei einem zentralen Wasserspeicher ab einer Größe von 400 Litern Ihr Trinkwasser auf Legionellen untersuchen lassen – und zwar bis zum 31.10.2012. Anderenfalls droht Ihnen ein hohes Bußgeld. Nach einer geplanten Gesetzesänderung soll diese Frist jetzt aber verlängert werden.

Neben dieser für Sie bedeutsamen Fristverlängerung sind noch weitere für Sie wichtige Änderungen geplant, auf die Sie sich schon jetzt einrichten sollten:

Die Untersuchungsintervalle für Anlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen, aber nicht öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, sollen von 1 auf 3 Jahre verlängert werden. Damit wird es für Sie als Wohnungseigentümer bzw. für Ihren Mieter preiswerter, denn immerhin kostet eine solche Prüfung ca. 200 €.

Auch die Vorlagepflicht soll gelockert werden:

Sie brauchen
dem Gesundheitsamt die Ergebnisse der Untersuchung nicht mehr in jedem
Fall, sondern nur noch auf Verlangen vorzulegen. Der Begriff der "Großanlage zur Trinkwassererwärmung" soll nun in der Verordnung definiert werden, und zwar als Anlage mit:

  • Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
  • einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle. Der Inhalt einer Zirkulationsleitung soll dabei unberücksichtigt bleiben. Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen nicht zu den Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Die derzeitig existierende Pflicht, bereits bestehende Großanlagen der Trinkwassererwärmung dem Gesundheitsamt anzuzeigen, soll entfallen.

Fazit: Diese stark entbürokratisierte Fassung der Trinkwasserverordnung wird für Vermieter oder Verwalter von Eigentumswohnung vorteilhaft sein. Hervorzuheben ist besonders der aufgrund der längeren Untersuchungsintervalle entstehende preisliche Vorteil.

Checkliste: Erforderlichkeit der Trinkwasserprüfung

  • Meine Anlage verfügt über 3 oder mehr Wohnungen, von denen mindestens eine vermietet ist
  • In den Wohnungen gibt es Duschmöglichkeiten
  • Es gibt eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Trinkwassers
  • Die Warmwasserinstallationen kann mehr als 400 Liter Wasser speichern und/oder es greift die 3-Liter Regel