Noch immer beschränken sich viele Ämter darauf, auf ihren Webseiten nur Downloads für Formulare anzubieten. Die Bürger sind dadurch gezwungen, die Dokumente auszudrucken, auszufüllen und dann per Post einzusenden. Ein Fortschritt besteht allerdings darin, wenn die gesamte Abwicklung des Behördenganges via Internet durchführbar ist. Ein gutes Beispiel dafür liefert die Polizei. Mittlerweile ist es in zehn Bundesländern möglich, Strafanzeigen direkt online aufzugeben. Die Übermittlung des Anzeige-Formulars erfolgt elektronisch.
Insgesamt präsentiert sich die deutsche Polizei in punkto Online-Services als Vorreiter der Nation. Zusätzlicher Aufwand wie das Ausdrucken fällt für den Bürger ganz weg. Allerdings eigne sich die Online-Strafanzeige nicht für Notfälle. "Bei besonders dringenden Fällen ist es ratsam, die Anzeige weiterhin telefonisch aufzugeben, da die eingehenden elektronischen Meldungen durchaus mehrere Stunden liegen bleiben können, bevor sie von den Beamten bearbeitet werden", warnt Kahl. Genutzt würden die Online-Behördengänge – wie generell alle Internetangebote – in erster Linie von jungen sowie von männlichen Personen, fügt der BITKOM-Pressesprecher abschließend hinzu.