Wichtige Regelungen zum Online-Shopping in der EU

Wie können Sie online einkaufen und dabei als Verbraucher sicher sein? Der Onlinehandel steigt, auch über Landesgrenzen hinweg. Damit Sie dies künftig beruhigt und sicher tun können, sollten Sie die folgenden Regeln kennen.

Welches Widerrufsrecht habe ich?
Das Widerrufsrecht für Online-Käufe, das Verbrauchern das Recht gibt, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, galt bisher schon in Deutschland. Diese Frist wird auf ganz Europa ausgedehnt. Sonst galt dort nur eine Mindestfrist von 7 Tagen. Dadurch können Sie sich als Käufer sicherer fühlen, wenn Sie im Ausland einkaufen.

Aber beim Thema Widerrufsfrist müssen deutsche Verbraucher einen Nachteil hinnehmen: Früher galt die Frist unbegrenzt, wenn der Händler sie bei Vertragsschluss nicht richtig über ihre Rechte informiert hatte. Künftig endet die Frist in diesem Fall nach einem Jahr. Wichtig: Widerrufen Sie sobald wie möglich, am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Wie schütze ich mich vor versteckten Gebühren?
Durch die EU-Richtlinie soll auch bösen Überraschungen durch versteckte Gebühren ein Riegel vorgeschoben werden. Der Händler muss alle Kosten vor dem Klick, der zum Kauf führt, auflisten. Dennoch: Achten Sie beim Onlinekauf immer auf das Kleingedruckte.  

Was bringt die Buttonlösung?
Ebenfalls mehr Transparenz soll die Buttonlösung bringen: Scheinbare Gratisangebote, die sich später als teure Abofallen entpuppen, soll es nicht mehr geben. Früher befand sich die erforderliche Einverständniserklärung des Verbrauchers manchmal weit vom Bestellbutton entfernt und führte dazu, dass dieser sie buchstäblich nicht im Blick hatte. Nun muss die Schaltfläche selbst unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen. Falls es keinen Bestellbutton gibt, muss der Unternehmer anders direkt vor der Bestellung auf die Verpflichtung hinweisen.

Keine hohe Aufschläge bei Kreditkartenzahlung
Für die Zahlung per Kreditkarte dürfen Online-Händler in Zukunft keine hohen Gebühren mehr berechnen. Dennoch: Wenn immer das möglich ist, bezahlen Sie per Rechnung. So müssen Sie im Falle einer Rückabwicklung nicht Ihrem Geld hinterherlaufen.

Nun müssen die EU-Länder die Richtlinie, die Ende Juni verabschiedet wurde, in nationales Recht umsetzen; dazu haben sie zwei Jahre Zeit. Bis dahin gelten die alten Regelungen.