Wie Sie dem Azubi die Kündigung richtig zustellen

Wer einem Azubi kündigen will, der muss gute Gründe haben. Zudem sollte er Formalien beachten und die Kündigung dem Azubi ordentlich zustellen. Ansonsten kann der Schuss nach hinten losgehen.

Es sollte die Ausnahme sein: die Kündigung eines Azubis. Es kann allerdings tatsächlich notwendig sein. Zum Beispiel wenn sich in der Probezeit herausstellt, dass der Azubi nicht zum Ausbildungsberuf passt und ständig überfordert ist. Aber auch nach der Probezeit kann es gute Gründe für eine Kündigung geben: Wenn der Azubi gegenüber einem Kollegen gewalttätig wird. Oder wenn er trotz Abmahnungen häufig zu spät zur Arbeit erscheint. 

Tritt ein solcher Fall ein und die Kündigung ist sachlich zu rechtfertigen, dann sollten Sie als Ausbildungsbetrieb darauf achten, dass formell alles korrekt über die Bühne geht. Ganz wichtig dabei: Die Kündigung muss schriftlich und natürlich von einer berechtigten Person unterschrieben erfolgen. Mündliche Kündigungen bleiben ohne Wirkung.

Kündigung vom Azubi bestätigen lassen
Aber auch die Zustellung der Kündigung ist ein Faktor, an dem schon manch eine Trennung gescheitert ist. So muss eine Probezeitkündigung dem Azubi bereits innerhalb der Probezeit vorliegen. Das Absenden am letzten Probezeittag mit der Post reicht also keineswegs aus. Zudem sollten Sie sich den Empfang der Kündigung vom Azubi schriftlich bescheinigen lassen. Sonst könnte es später vor Gericht Probleme geben.  

Wenn die Kündigung nach Hause zugestellt werden muss, dann ist es natürlich zweifelhaft, ob der Azubi die Tür öffnet und dem Postboten ein Einschreiben unterschreibt. Daher ist es im Zweifelsfall sinnvoll, einen unabhängigen Boten mit der Zustellung der Kündigung zu beauftragen. Er kann dann die Kündigung in den Briefkasten werfen und erhält von Ihnen den Auftrag, ein Zustellungsprotokoll zu schreiben bzw. auszufüllen.

Aus diesem geht dann hervor, dass der Bote geklingelt hat, dass niemand öffnete und dass der Brief dann tatsächlich in den Briefkasten gesteckt wurde. Dieses Zustellungsprotokoll lassen Sie sich aushändigen, um später die Zustellung auch belegen zu können.  

Kündigung dem Azubi rechtzeitig zustellen
Sie sollten aber niemanden mit der Zustellung der Kündigung beauftragen, der Ihre Interessen verfolgt. Wenn es einer Ihrer Mitarbeiter macht, dann könnte beispielsweise die Glaubwürdigkeit des Zustellungsprotokolls angezweifelt werden. Zudem gilt auch hier: Nicht alles am letzten Tag erledigen. Denn wird erst wenige Stunden vor Ablauf der Probezeit die Kündigung in den Briefkasten geworfen, dann gilt das nicht mehr unbedingt als Zustellung. Schließlich ist es unüblich, abends noch mal in den Briefkasten zu schauen.