Stoffe, denen nachgesagt werden, dass sie Krebs verursachen sind z. B. Chrom, Cadmium, Arsen, Halogenwasserstoffe, Benzol, Nickel, Eichen- und Buchenholzstäube, Ruß, Teere, Asbest und ionisierende Strahlung im Bergbau.
Stoffe, Stäube oder Zubereitungen gelten als krebserregend, wenn sie durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs verursachen oder die Krebshäufigkeit erhöhen. Es ist an Arbeitsplätzen, an denen mit krebserregenden Stoffen gearbeitet wird, eine Gefährdungsbeurteilung zwingen erforderlich.
Besonders betroffene Berufsgruppen, an Krebs bei der Arbeit zu erkranken, sind:
- Chemieberufe
- Schlosser
- Bau-, Metall- und Holzeberufe
- Bergleute
- Elektriker, Installateure
- Textilberufe
- Lager- und Transportberufe
- Isolierer und Mineralaufbereiter
- Glas- und Keramikberufe
- KFZ- Mechaniker
Der TRK-Wert:
Um das Risiko, an Krebs bei der Arbeit zu erkranken, so gering wie möglich zu halten, sind für die krebserregenden Arbeitsstoffe die sogenannten TRK- Werte festgesetzt.
Der TRK- Wert ist die Abkürzung von "Technische Richtkonzentration". Er ist der Mittelwert in einem bestimmten Beurteilungszeitraum, der jene Konzentration eines gefährlichen Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz angibt, die nach dem Stand der Technik erreicht werden kann. Er gilt als Richtwert für die zu treffendem Schutzmaßnahmen. TRK- Werte sind nur für krebserregende Stoffe festgesetzt.
Schutzmaßnahmen gegen Krebs am Arbeitsplatz:
- Kenntnis der Arbeitsstoffe und sachgerechter Umgang mit diesen
- Persönliche Schutzausrüstung wie z. B. Hautschutz, Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Atemschutz
- Ausreichende Lüftung
- Verwendung einer Absauganlage oder einer Punktabsaugung