Maßnahmen für die Reduktion von Holzstaub in Betrieben auf einen dem neuesten Stand der Technik liegendem Niveau ist für die Einhaltung der Vorschriften und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter besonders wichtig. Viele Mitarbeiter reagieren sensibel auf Holzstaub. Nicht nur weil Holzstaub im Verdacht steht, krebserregend zu sein. Auch allergische Reaktionen, wie Hautausschlag, Schnupfen oder Asthma sind keine Seltenheit.
Beachten Sie, dass auch bei der Einhaltung des TRK-Wertes von 2 Milligramm Staub pro Kubikmeter Atemluft ein Gesundheitsrisiko für Ihre Mitarbeiter bestehen kann.
Mit diesen Maßnahmen können Sie die Staubbelastung in Ihrem Betrieb reduzieren:
- Erfassen Sie die Stäube an den Holzbearbeitungsmaschinen und Handarbeitsplätzen durch geeignete Erfassungselemente in Kombination mit einer wirkungsvollen Absauganlage.
- Begrenzen Sie die Staubemission bei der Luftrückführung durch geeignete Filter
- Vermeiden Sie die Aufwirbelung abgelagerter Stäube durch regelmäßige Reinigung
- Wählen Sie die richtigen Absauggeräte, Staubsauger und Absauganlage.
- Vermeiden Sie Zündquellen und abgelagerte Stäube
Tipps zur praktischen Umsetzung Ihrer staubfreien Tischlerei:
- Ermitteln Sie die Staubquellen mit einer Gefahrenbeurteilung.
- Schöpfen Sie alle technischen und organisatorischen Maßnahmen aus, um die Entstehung und Aufwirbelung von Holzstaub zu vermeiden.
- Der Holzstaub muss direkt an der Entstehungsstelle abgesaugt werden, da die Luftgeschwindigkeit der abgesaugten Luft bereits bei geringem Abstand von der Entstehungsstelle stark abfällt.
- Ordnen Sie die Absaugöffnung möglichst in Richtung des Spänefluges an.
- Der Anschluss vom Werkstück an das Erfassungselement soll so dicht und so nah wie möglich umschlossen werden.
- Bei Luftrückführung achten Sie darauf, dass die rückgeführte Luft ein Zehntel des entsprechenden TRK-Wertes unterschreitet. Dass bedeutet, dass die gefilterte und in die Halle rückgeführte Luft weniger als 0,1 Milligramm Staub pro Kubikmeter Luft aufweisen muss.
- Blasen mit Druckluft und Fegen ist für die Reinigung von Arbeitsplätzen in Tischlereien seit Jänner 2013 verboten. Benutzen Sie daher einen geeigneten und geprüften Staubsauger, der für Holzstaub zugelassen ist.
- Überprüfen Sie Ihre Absauganlagen und Absauggeräte regelmäßig auf Wirksamkeit.
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