Risiken und Gefahren bei Holzstaub reduzieren

Holzstaub ist beim Einatmen krebserzeugend. Zusätzlich ist Holzstaub leicht entflammbar und explosionsfähig. Grund genug sich mit diesem Thema eingehend zu beschäftigen. Was Sie im Umgang mit Holz wissen müssen und wie Sie sich vor Risiken und Gefahren im Umgang mit Holzstaub schützen können, erfahren Sie hier.

Laut Information der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft sind Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen die Beschäftigten Hartholzstäuben ausgesetzt sind, krebserzeugend. Darüber hinaus sind seit Beginn des Jahres 2013 sämtliche Holzstäube als krebserzeugend eingestuft.

Warum ist Holzstaub heute als krebserzeugend eingestuft?

Diese besondere Gefährdung durch Holzstäube ist keine Erfindung oder Schikane. Früher war es so, dass ein typischer Schreiner oder Tischler in seiner Werkstatt viele verschiedene Arbeiten durchgeführt hat, bei denen relativ wenig Feinstaub entstanden ist. Man denke nur an Hobeln, Nageln, Sägen. Außerdem wurde viel mit natürlichem und unbehandeltem Holz gearbeitet. Hier waren Atemwegserkrankungen relativ selten.

Im Laufe der Zeit sind immer mehr Pressspanplatten, chemische Imprägniermittel und diverse Oberflächenbehandlungen dazugekommen. Zusätzlich wurden die Schleifarbeiten immer zahlreicher. Die klassische Handarbeit wurde immer mehr von Maschinen ersetzt. Dabei wird immer mehr Feinstaub in der Tischlerei erzeugt. Waren die Arbeiten des typischen Tischlers früher vielfältiger und manuell, sind sie heute meistens auf einen bestimmten Arbeitsgang beschränkt und maschinell.

Welche Grenzwerte für Holzstäube gelten:

Der allgemeine EG-Grenzwert beträgt 5 Milligramm Staub pro Kubikmeter einatembare Luft. Seit Holzstaub als krebserzeugend eingestuft wurde, gelten 2 Milligramm Staub pro Kubikmeter Luft. Weitere TRK-Grenzwerte sind je nach Holzwerkstoff abhängig.

Tipps für den richtigen Umgang mit Holzstaub:

Treffen Sie technische und organisatorische Schutzmaßnahmen: Holzstäube sind direkt an der Entstehungsstelle abzusaugen. Verwenden Sie daher eine leistungsfähige Absauganlage oder Industriestaubsauger. Nützliche Tipps dazu erfahren Sie in unserem Artikel Neue Regelungen für Tischler.

Denken Sie an persönliche Schutzmaßnahmen

Das ist eine entsprechende Arbeitskleidung, Arbeitshandschuhe, Arbeitsschuhe und wenn es erforderlich ist eine entsprechende Vollmaske mit Partikelfilter P2.

Es gelten Beschäftigungsbeschränkungen

Bei Arbeiten mit krebserregenden Hartholzstäuben dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Auch werdende und stillende Mütter sind an diesen Arbeitsplätzen nicht zugelassen.

Gefahr durch Holzstaub: Vorsorgeuntersuchungen sind zu veranlassen

Beim Tragen von Atemschutz ist eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen. Ob diese verpflichtend ist oder lediglich dem Arbeitnehmer anzubieten ist, hängt im Grunde von den zu verwendenden Atemschutzgeräten mit den entsprechenden Partikelfilterklassen ab. Mehr dazu erfahren Sie zum Beispiel in der BGR190. Wenn Arbeitsplatzgrenzwerte nicht eingehalten werden können, sind Vorsorgeuntersuchungen verpflichtend.

Was Sie bei der Entsorgung von Holzstaub beachten müssen

Sammeln Sie den Holzstaub bis zur weiteren staubfreien Weiterverwertung in explosionsgeschützten Silos, Containern oder Staubsammelsäcken. Wenn Ihre Schleifstäube gefährliche Stoffe enthalten oder verunreinigt sind, kommt zum Beispiel der EAK/AVV-Abfallschlüssel 170204 in Frage.

Brand- und Explosionsschutz

Besonders bei Filteranlagen und Silos können Brände und Explosionen entstehen. Aber auch durch abgelagerte Stäube in der Tischlerei. Zum Beispiel am Boden, in Nischen, auf Arbeitstischen, ebenen Flächen, etc. Es ist daher verboten zu fegen oder mit Druckluft zu blasen. Sie sind verpflichtet, Industriestaubsauger zu verwenden, die für Holzstaub geeignet sind.

Was Sie bei einem Schadensfall tun müssen

Brände und Staubexplosionen sind umgehend der Berufsgenossenschaft und dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Im Brandfall sind die Feuerlöscheinrichtungen zu verwenden und die Feuerwehr zu verständigen. Silos und Filteranlagen sind zudem mit einer stationären Löschanlage auszustatten.

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