Ausbildungszeugnis: Der Auszubildende hat die Wahl
Der Auszubildende hat die Wahl zwischen einem einfachen Ausbildungszeugnis (= einer Arbeitsbescheinigung) und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, das zusätzlich eine Beurteilung enthält (§ 8 Abs. 2 BbiG). Sie sollten immer zu einem qualifizierten Ausbildungszeugnis raten, denn eine Beurteilung wird in der Regel erwartet.
Fehlt sie bei einem Bewerbungszeugnis, lässt das nur einen Rückschluss zu: mangelnde Eignung.
Diese Bausteine gehören in ein Ausbildungszeugnis:
- Persönliche Daten und Angaben zur Ausbildungszeit
- Beurteilung des Lernverhaltens
- Beurteilung des Verhaltens
- Angaben zur Fortdauer oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Schlussformel
- Datum und Unterschrift
Anforderungen an ein Ausbildungszeugnis Haben Sie die einzelnen Bausteine formuliert, geht es darum, sie zu einem vollständigen, korrekten Ausbildungszeugnis zusammenzufügen. Folgende formale Vorschriften müssen Sie beachten:
- Verwenden Sie das richtige Briefpapier: Üblich ist der Firmenbogen – und wenn vorhanden der Repräsentationsbriefbogen, also Firmenbriefpapier ohne Bankverbindung, Steuernummer etc. Da das Ausbildungszeugnis eine Urkunde ist, sind Diktatzeichen auch fehl am Platz.
- Als Überschrift muss der Text in fetter, größerer Schrift das Wort "Ausbildungszeugnis" tragen. Auch eine Hervorhebung durch Unterstreichung ist erlaubt.
- Dagegen darf der Fließtext keine Hervorhebungen enthalten.
- Achten Sie auf Korrektheit bei allen Daten und Namen. Dass der Text keine Rechtschreib- und Grammatikfehler enthält, ist selbstverständlich.
- Keine nachträglichen Korrekturen oder handschriftliche Änderungen.
- Vergessen Sie nicht, Datum und Unterschrift an den Schluss zu setzen! Ob Sie den Ort vor das Datum setzen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen.