Was Sie bei einem Ausbildungszeugnis beachten müssen

Ein Ausbildungszeugnis müssen Sie auf jeden Fall ausstellen (Paragraph 8 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz, BbiG), auch dann, wenn der Auszubildende gar keines fordert. Auch wenn Sie ihn weiter im Betrieb beschäftigen oder wenn er die Ausbildung vorzeitig abbricht, müssen Sie ihm ein Ausbildungszeugnis ausstellen.
Ausbildungszeugnis: Der Auszubildende hat die Wahl 
Der Auszubildende hat die Wahl zwischen einem einfachen Ausbildungszeugnis (= einer Arbeitsbescheinigung) und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, das zusätzlich eine Beurteilung enthält (§ 8 Abs. 2 BbiG). Sie sollten immer zu einem qualifizierten Ausbildungszeugnis raten, denn eine Beurteilung wird in der Regel erwartet.
Fehlt sie bei einem Bewerbungszeugnis, lässt das nur einen Rückschluss zu: mangelnde Eignung.

Diese Bausteine gehören in ein Ausbildungszeugnis:

  • Persönliche Daten und Angaben zur Ausbildungszeit
  • Beurteilung des Lernverhaltens
  • Beurteilung des Verhaltens
  • Angaben zur Fortdauer oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Schlussformel
  • Datum und Unterschrift

Anforderungen an ein Ausbildungszeugnis Haben Sie die einzelnen Bausteine formuliert, geht es darum, sie zu einem vollständigen, korrekten Ausbildungszeugnis zusammenzufügen. Folgende formale Vorschriften müssen Sie beachten:

  • Verwenden Sie das richtige Briefpapier: Üblich ist der Firmenbogen – und wenn vorhanden der Repräsentationsbriefbogen, also Firmenbriefpapier ohne Bankverbindung, Steuernummer etc. Da das Ausbildungszeugnis eine Urkunde ist, sind Diktatzeichen auch fehl am Platz.
  • Als Überschrift muss der Text in fetter, größerer Schrift das Wort "Ausbildungszeugnis" tragen. Auch eine Hervorhebung durch Unterstreichung ist erlaubt.
  • Dagegen darf der Fließtext keine Hervorhebungen enthalten.
  • Achten Sie auf Korrektheit bei allen Daten und Namen. Dass der Text keine Rechtschreib- und Grammatikfehler enthält, ist selbstverständlich.
  • Keine nachträglichen Korrekturen oder handschriftliche Änderungen.
  • Vergessen Sie nicht, Datum und Unterschrift an den Schluss zu setzen! Ob Sie den Ort vor das Datum setzen oder nicht, bleibt Ihnen überlassen.