Wann ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis maßgeblich ist

Über Tarifverhandlungen wird in der Presse immer wieder berichtet und wir alle bekommen die Auswirkungen von Streiks oft unmittelbar zu spüren. Aber wann ist ein Tarifvertrag wirklich maßgeblich für ein Arbeitsverhältnis?

Über 64.000 Tarifverträge bestimmen in Deutschland in vielen Branchen nach wie vor die Arbeitsbedingungen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Tarifverträgen.

Verschiedene Formen eines Tarifvertrages

Arten von Tarifverträgen

Bezeichnung

Typischer Regelungsinhalt, Bedeutung

Manteltarifvertrag

grundlegende Fragen wie Urlaub, Kündigungsfristen, Gratifikationen, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten

Lohn- und Gehaltstarifvertrag

Lohngruppen, Tarifgruppen, Höhe der monatlichen Bezüge

Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen

Ausbildungsvergütungen

Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen

Anspruchsvoraussetzungen und Höhe von vermögenswirksamen Leistungen

Branchentarifvertrag

Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft für eine bestimmte Branche

Flächentarifvertrag

Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft für eine bestimmte Branche innerhalb eines bestimmten räumlichen Gebiets

Firmentarifvertrag

Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und bestimmten Unternehmen. Gegenstand können sowohl Vergütungsfragen als auch Fragen der sonstigen Arbeitsbedingungen sein.

Haustarifvertrag

siehe Firmentarifvertrag

Anwendbarkeit des Tarifvertrags
Allerdings bedeutet die Existenz eines Tarifvertrags noch nicht, dass dieser auch auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Vielmehr muss davon eine von drei Voraussetzungen erfüllt sein.

Checkliste: Anwendbarkeit des Tarifvertrags 

Anwendungsfall

Das bedeutet konkret

Geprüft?

Tarifzugehörigkeit

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind Mitglied der vertragsschließenden Gewerkschaft bzw. des vertragsschließenden Arbeitgeberverbandes.

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Allgemeinverbindlicherklärung (AVE)

Der Tarifvertrag ist entweder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder dem auf Landesebene zuständigen Ministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden. Er gilt damit für alle Arbeitsverhältnisse in dem entsprechenden Bereich.

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Vertragliche Inbezugnahme

Im Arbeitsvertrag haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, dass die Regelungen eines im Arbeitsvertrag bezeichneten Tarifvertrages gelten.

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