Über Tarifverhandlungen wird in der Presse immer wieder berichtet und wir alle bekommen die Auswirkungen von Streiks oft unmittelbar zu spüren. Aber wann ist ein Tarifvertrag wirklich maßgeblich für ein Arbeitsverhältnis?
Über 64.000 Tarifverträge bestimmen in Deutschland in vielen Branchen nach wie vor die Arbeitsbedingungen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Tarifverträgen.
Verschiedene Formen eines Tarifvertrages
Arten von Tarifverträgen |
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Bezeichnung |
Typischer Regelungsinhalt, Bedeutung |
Manteltarifvertrag |
grundlegende Fragen wie Urlaub, Kündigungsfristen, Gratifikationen, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten |
Lohn- und Gehaltstarifvertrag |
Lohngruppen, Tarifgruppen, Höhe der monatlichen Bezüge |
Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen |
Ausbildungsvergütungen |
Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen |
Anspruchsvoraussetzungen und Höhe von vermögenswirksamen Leistungen |
Branchentarifvertrag |
Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft für eine bestimmte Branche |
Flächentarifvertrag |
Tarifvertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft für eine bestimmte Branche innerhalb eines bestimmten räumlichen Gebiets |
Firmentarifvertrag |
Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und bestimmten Unternehmen. Gegenstand können sowohl Vergütungsfragen als auch Fragen der sonstigen Arbeitsbedingungen sein. |
Haustarifvertrag |
siehe Firmentarifvertrag |
Anwendbarkeit des Tarifvertrags
Allerdings bedeutet die Existenz eines Tarifvertrags noch nicht, dass dieser auch auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Vielmehr muss davon eine von drei Voraussetzungen erfüllt sein.
Checkliste: Anwendbarkeit des Tarifvertrags
Anwendungsfall |
Das bedeutet konkret |
Geprüft? |
Tarifzugehörigkeit |
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind Mitglied der vertragsschließenden Gewerkschaft bzw. des vertragsschließenden Arbeitgeberverbandes. |
( ) |
Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) |
Der Tarifvertrag ist entweder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder dem auf Landesebene zuständigen Ministerium für allgemeinverbindlich erklärt worden. Er gilt damit für alle Arbeitsverhältnisse in dem entsprechenden Bereich. |
( ) |
Vertragliche Inbezugnahme |
Im Arbeitsvertrag haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart, dass die Regelungen eines im Arbeitsvertrag bezeichneten Tarifvertrages gelten. |
( ) |