Wann Sie für Überstunden Zuschläge zahlen müssen

Aktuellen Untersuchungen zufolge werden in Deutschland jährlich Überstunden im Milliardenbereich geleistet. Eine ganz andere Frage ist, ob alle diese Überstunden bezahlt werden (müssen). Und eine zweite Frage ist, ob und wenn ja, in welcher Höhe Sie als Arbeitgeber Überstundenzuschläge zahlen müssen. Hierzu bestehen häufig Irrtümer bei den Arbeitnehmern.

Nicht in allen Fällen müssen Sie für Überstunden Zuschläge zahlen. Dieser Irrtum kommt wohl noch daher, das bis 1994 eine gesetzliche Grundlage für Zuschläge bestand, falls die gesetzliche Arbeitszeit von 48 h/Woche überschritten wurde. Diese Grundlage ist aber seitdem weggefallen. Das Arbeitszeitgesetz ist sehr viel flexibler geworden. Eine gesetzliche Grundlage zur Zahlung von Überstundenzuschlägen gibt es entgegen der Meinung vieler Arbeitnehmer nicht.

Aber gesetzliche Grundlagen für Zahlungen wie Überstundenzuschläge sind nur eine Möglichkeit. Als Arbeitgeber sollten Sie unbedingt genau prüfen, ob eine dieser Möglichkeiten vorliegt:

  • Sind in einem anwendbaren Tarifvertrag Überstundenzuschläge vorgesehen?
    Ein Tarifvertrag ist anwendbar, wenn sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Mitglied der tarifvertragsschließenden Partei sind. Das ist der Fall, wenn Sie Mitglied im Arbeitgeberverband bzw. der Gewerkschaft sind. Außerdem muss das konkrete Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Ausführungen hierzu finden Sie in der Regel in den ersten Paragraphen des Tarifvertrages unter dem Stichworten "Geltungsbereich" oder "Anwendungsbereich".
    Ein Tarifvertrag ist außerdem anwendbar, wenn er von dem zuständigen Ministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde (AVE). Ist dies geschehen, so gilt der Tarifvertrag unabhängig von der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband bzw. der Gewerkschaft. Eine Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dort unter Themen/Arbeitsrecht/Tarifverträge.
  • Sieht der Arbeitsvertrag Überstundenzuschläge vor?
    Wenn es keine tariflichen Überstundenzuschläge gibt, gibt es noch die Möglichkeit, dass der Arbeitsvertrag einen Überstundenzuschlag vorsieht. Ist dies der Fall, müssen Sie diesen selbst verständlich auch bezahlen.

Beachten Sie: In beiden Fällen ist es auch möglich, dass nicht bereits ab der ersten Überstunde Überstundenzuschläge anfallen. So gibt es zum Beispiel Regelungen, die vorsehen, dass ein Überstundenzuschlag erst ab der zehnten Überstunden im Monat zu zahlen ist.