Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt höheres Kindergeld und hebt Kinderfreibeträge an

Auch der Bundestag hat dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zugestimmt. Familien können sich im Jahr 2010 auf eine bessere Förderung von Kindern und ein höheres Kindergeld freuen.

Es ist zu befürchten, dass die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland noch nicht ausgestanden ist. Die Regierungsparteien haben daher im Koalitionsvertrag ein Wachstumsbeschleunigungsgesetzt beschlossen, das die Wirtschaftskrise weiter entschärfen soll.

Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde   durch das Kabinett am 9. November 2009 beschlossen. Am 4. Dezember stimmte der Bundestag dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu, mit dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen jedes Jahr um 8,4 Mrd. Euro entlastet werden sollen.

Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist seit 1. Januar 2010 in Kraft
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz tritt bereits am 1. Januar 2010 in Kraft. Die verschiedenen Änderungen, die das Gesetz bündelt, sollen einen Beitrag zu nachhaltigem Wachstum leisten.

Familien profitieren durch höheres Kindergeld
Die Bundesregierung entlastet mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz unter anderem auch Familien mit Kindern.

So werden insbesondere die Kinderfreibeträge für jedes Kind angehoben. Statt 6.024 Euro liegen die Kinderfreibeträge ab dem Veranlagungszeitraum 2010 bei 7.008 Euro.

Auch das Kindergeld wird erhöht. Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 20 Euro. Unterstützt werden durch das höhere Kindergeld vor allem Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld ab Januar 2010 184,00 Euro (anstatt 164,00 Euro). Für das dritte Kind beträgt das Kindergeld ab 2010 dann 190,00 Euro, und ab dem vierten Kind beträgt das Kindergeld 215,00 Euro.

Weitere Entlastungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden aber nicht nur Familien durch eine Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes profitieren, sondern zum Beispiel auch Erben, da insbesondere Geschwister und Geschwisterkinder weniger Erbschaftsteuer zahlen werden.