Bis zum 31. Dezember 2011 gab es für Familien mit volljährigen Kindern unter 25 Jahren kein Kindergeld, wenn deren Einkommen netto über der Grenze von 8.004 Euro im Jahr lag. Ab dem Jahr 2012 ist das anders.
Kindergeld 2013
Für das Kindergeld müssen Sie 2013 nicht mehr nachweisen, dass das Einkommen Ihrer volljährigen Kinder unter der Grenze von 8.004 Euro liegt.
Es kommt für das Kindergeld 2013 vielmehr gar nicht mehr darauf an, ob Ihr volljähriges Kind (unter 25 Jahren) Einkommen hat und wenn ja, wie hoch es ist. Diese Änderung beim Kindergeld betrifft nicht nur den Nettoverdienst, sondern auch alle Leistungen, die an das Einkommen gekoppelt sind, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld.
Beim Kindergeld 2013 entfällt die Suche nach Werbungskosten
Früher haben Sie vielleicht versucht, das Einkommen Ihres volljährigen Kindes – beispielsweise durch zusätzliche Werbungskosten – unter der Grenze von 8.004 Euro zu drücken. Auch dies ist beim Kindergeld im Jahr 2013 nicht mehr erforderlich.
Gerade für Kinder in der Ausbildung gibt es jetzt wieder Kindergeld. Diese gingen früher häufig leer aus, da die Ausbildungsvergütung die "magische Grenze" von 8.004 Euro überschritten hat.
Ab jetzt können Sie wieder mit Kindergeld rechnen, denn bis zum 25. Geburtstag Ihrer Söhne und Töchter gibt es wieder Kindergeld für Schüler, Studenten und Azubis.
Kindergeld 2013 bei zweiter Ausbildung: Nicht in jedem Fall
Auch wenn sich Ihre Kinder unter 25 Jahren in der Zweit-Ausbildung befinden, kann es 2013 Kindergeld geben. Allerdings nur dann, wenn Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.
Wichtig: Arbeitet Ihr volljähriges Kind mehr als 20 Stunden in der Woche, gibt es auch 2013 kein Kindergeld. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Kind diese Grenze nicht überschreitet.
Kindergeld gibt es 2013 sogar für solche Kinder, die noch keine Ausbildung gefunden haben oder nach ihrer Erstausbildung auf der Suche nach einer weiteren Ausbildung sind. Aber: Ihre Kinder müssen nachweisen, dass sie sich auf der Suche nach einer Ausbildung befinden – beispielsweise durch regelmäßige Meldungen bei der Arbeitsagentur.
Kindergeld bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz
In diesem Zusammenhang besonders interessant: Während der Suche nach der ersten Ausbildung kann ein Vollzeitjob ausgeübt werden, ohne dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht. Nur für Kinder, die nach der ersten Ausbildung eine weitere Ausbildung suchen, gilt die 20-Stunden-Grenze.
Finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit
Für arbeitslose Kinder wird das Kindergeld im Jahr 2013 allerdings nur solange gezahlt, bis sie 21 Jahre alt sind.
Bedenken Sie: Für Kinder, die nicht nur eine Arbeit, sondern – nachweisbar – auch eine Ausbildung suchen, gelten wieder die günstigen Kindergeld-Regeln. Für die Suche nach einem Ausbildungsplatz gibt es das Kindergeld 2013 bis zum 25. Jahr.
Meine Empfehlung: Stellen Sie einen Antrag auf Kindergeld.