Variable Vergütung in der Ausbildung?

Ist eine variable Vergütung während der Ausbildung möglich? Schließlich wäre das ein Ansporn für den Auszubildenden, effizient zu arbeiten. Das Berufsbildungsgesetz hat aber etwas dagegen.

Variable Vergütung als Ansporn?
Jeder Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das ist so vom Berufsbildungsgesetz vorgesehen. Oftmals gibt der geltende Tarifvertrag Aufschluss darüber, wie viel gezahlt werden muss. Unternehmen, die nicht an Tarife gebunden sind, sind da ein wenig freier. Aber: Können diese tatsächlich auch eine variable Vergütung zahlen?  

Sinn einer variablen Vergütung ist es, den Mitarbeiter zu qualitativ guter oder quantitativ effizienter Arbeit zu bewegen. Je besser der Output, desto höher die Vergütung. Im Extremfall muss Akkordarbeit geleistet werden. Ein variabler Faktor kann aber auch zustande kommen, indem am Ende des Jahres ein Anteil am Unternehmensgewinn an die Belegschaft ausgeschüttet wird. Was geht nun bei einem Mitarbeiter, der sich noch in der Ausbildung befindet – und was ist untersagt?

Variable Vergütung in der Ausbildung nicht möglich
Auszubildende haben Anspruch auf ihre vertraglich oder tariflich festgelegte Vergütung. Diese muss jährlich ansteigen und der Auszubildende sollte seinen Lebensunterhalt damit bestreiten können. Daher ist die jährliche Steigerung auch unvermeidbar. Daraus folgt: Eine Vergütung, die vollkommen variabel ist, ist nicht möglich. Denn auf diese Weise könnte es zu einer Unterschreitung der vertraglich festgelegten Vergütung kommen. Und auch die jährliche Steigerung wäre nicht mehr gewährleistet.

Variabler Anteil an der Vergütung unter Umständen möglich
Eine variable Vergütung ist also in der Ausbildung nicht möglich. Allerdings spricht nichts dagegen, auf den tariflichen und angemessenen Azubi-Lohn einen variablen Anteil oben drauf zu satteln. So kann man natürlich auch einen Azubi am Unternehmenserfolg beteiligen – immer vorausgesetzt, der zugesicherte Anteil kann nicht unterschritten werden.

Zahlen Sie also einmal im Jahr, wenn der Laden läuft, eine freiwillige Prämie an alle Mitarbeiter, dann kann auch Ihr Azubi davon profitieren. Ist dagegen ein Großteil des Einkommens Ihrer Mitarbeiter von deren Leistungen abhängig, dann kann das kein Vorbild für die Handhabe bei Auszubildenden sein.  

Kurzum: Erst wenn die angemessene Vergütung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes gesichert ist, kann ein variabler Anteil hinzugefügt werden.