Es sollte die Ausnahme bleiben, aber es geht: Schichtarbeit ist auch in der Ausbildung möglich. Natürlich muss dabei vorausgesetzt werden, dass – wie auch sonst – Ausbildung laut Ausbildungsrahmenplan stattfindet. Die Schichtarbeit darf also der Ausbildung und dem Lernen nicht widersprechen.
Vor einigen Jahren gab es dazu im Übrigen eine Studie des Instituts für Arbeits-, Umwelt- und Sozialmedizin der Universität Erlangen-Nürnberg. Diese wurde bei Azubis der Audi AG durchgeführt. Ergebnis: Weder im Hinblick auf die Gesundheit noch auf die Lebensqualität hat den Auszubildenden die Schichtarbeit geschadet.
Schichtarbeit in der Ausbildung: Vorsicht bei Minderjährigen
Allerdings gibt es eine gewaltige Einschränkung: die Einsetzbarkeit von Minderjährigen. Bei Ihnen sind bezüglich der Schichtarbeit nämlich einige Dinge zu beachten, die das Jugendarbeitsschutzgesetz festlegt:
- Schichtarbeit für Jugendliche darf in der Regel nicht am Wochenende stattfinden.
- Von wenigen Ausnahmen abgesehen dürfen Jugendliche nicht zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens beschäftigt werden. Das gilt im Übrigen auch, wenn die Ausbildung nicht in Schichtarbeit stattfindet.
- Zwischen 2 Schichten muss es eine Pause von mindestens 12 Stunden geben.
- Auch bei Schichtarbeit darf die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten werden.