Nicht in jedem Fall lässt sich die Frage klar und eindeutig beantworten, ob jemand selbstständig oder scheinselbstständig ist. Ein Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung kann hier für Klarheit sorgen.
Folgen der Scheinselbstständigkeit
Wird etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein vermeintlich selbstständiger Mitarbeiter nur scheinselbstständig war, kann es für den Auftraggeber teuer werden. Ein Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung hätte hier hohe Nachzahlungen verhindert.
Wurde ein Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung nicht in Anspruch genommen und später festgestellt, dass der Mitarbeiter scheinselbstständig war, so setzt die Sozialversicherungspflicht mit Aufnahme der Tätigkeit ein.
Der Arbeitgeber muss dann unter Umständen die Sozialversicherungsbeiträge für die letzten vier Jahre nachzahlen, kann im Gegenzug aber nur für maximal drei Monate einen Teil des Gehaltes einbehalten. Sogar abweichende Regressregelungen zwischen den Parteien wären unwirksam.
Darüber hinaus wäre auch die Lohnsteuer für die Vergangenheit nachzuentrichten. Hier beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls vier Jahre. Sofern der scheinselbstständig tätige Mitarbeiter die Honorarzahlungen des Auftraggebers versteuert hat, werden allerdings die darauf entfallenden und von ihm an das Finanzamt geleisteten Steuerzahlungen angerechnet.
Dennoch kann auch hier ein erheblicher Schaden für den Auftraggeber entstehen, der durch ein einfaches Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung vermeidbar gewesen wäre.
Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung
Gleich zu Beginn der Tätigkeit können Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Eine solch frühzeitige Beantragung des Statusfeststellungsverfahrens bei der Rentenversicherung ist schon deshalb zu empfehlen, weil diese Prüfung mehrere Wochen oder auch Monate dauern kann.
Sofern Auftragnehmer oder Auftraggeber den Antrag auf ein Statusfeststellungsverfahren innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme stellen und die Rentenversicherung dann ein Beschäftigungsverhältnis feststellt, werden die Sozialversicherungsbeiträge erst ab dem Termin fällig, zu dem der Bescheid ergeht.
Der Antrag für das Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung
Die Formulare für das Statusfeststellungsverfahren können direkt bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Am einfachsten ist es jedoch, sich die entsprechenden Formulare für das Statusfeststellungsverfahren von den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung (Rubrik Formulare und Publikationen / Formulare / Versicherung / Statusfeststellung) herunterzuladen.
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