Öffentliche Ausschreibung: Aufträge von Bund, Ländern und Kommunen

Während ein Privatunternehmen seine Lieferanten frei auswählen kann, müssen öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe Ihrer Aufträge spezielle Regeln einhalten. Wenn Sie sich mit Ihrer GmbH bei einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen wollen, sollten Sie sich im öffentlichen Vergabewesen gut auskennen – auf den ersten Blick ein bürokratisches und schwer verständliches Verfahren. Aber es lohnt sich: Wenn Ihre GmbH einmal den Zuschlag für eine öffentliche Ausschreibung erhalten hat, winken Folgeaufträge. Lesen Sie, wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie mit der öffentlichen Hand ins Geschäft kommen wollen.

Der Markt für öffentliche Aufträge
Aufträge der öffentlichen Hand können auch für Ihre GmbH ein lukratives Geschäft sein. Öffentliche Auftraggeber kaufen bundesweit Waren und Leistungen im Wert von etwa 420 Mrd. € im Jahr ein, europaweit sind es sogar 1,5 Billionen €.

Übliche Vergabeverfahren: Die öffentliche Ausschreibung
Die öffentliche Ausschreibung – oberhalb der Schwellenwerte als „offenes Verfahren" bezeichnet – ist der Regelfall der öffentlichen Vergabeverfahren. Wenn das Auftragsvolumen die Schwellenwerte voraussichtlich übersteigt, muss die öffentliche Ausschreibung sogar europaweit bekannt gemacht werden.

Der Auftraggeber kündigt sein Vorhaben öffentlich an, zum Beispiel in der Tagespresse oder in speziellen Ausschreibungsblättern. Jedes Unternehmen, das sich gewerbsmäßig mit der nachgefragten Leistung befasst, kann die Ausschreibungsunterlagen anfordern und sich an der öffentlichen Ausschreibung beteiligen. Je nach Umfang müssen Sie der Vergabestelle zwischen 10 und 100 € an Vervielfältigungs- und Versandkosten für die Unterlagen erstatten.

Unterhalb bestimmter Wertgrenzen dürfen öffentliche Auftraggeber anstelle der öffentlichen Ausschreibung ein beschränktes oder sogar freihändiges Vergabeverfahren wählen. Die einzelnen Vergabestellen unterliegen dabei unterschiedlichen haushaltsrechtlichen Vorschriften.

Beispiel
In Hessen können Auftraggeber Lieferungen und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 10.000 € und Bauleistungen bis zu 25.000 € ohne Begründung frei vergeben. Eine Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern geltenden Wertgrenzen finden Sie im Internet unter http://www.abst.de/ -> Downloads -> Wertgrenzen für beschränkte/freihändige Vergabeverfahren.

Wer zu den öffentlichen Auftraggebern gehört
Nicht nur der Bund, die Länder und Kommunen vergeben öffentliche Aufträge, sondern auch viele öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Öffentliche Auftraggeber können beispielsweise Kindergärten, Sporteinrichtungen, Universitäten oder Wohnungsgesellschaften sein, seit 2007 auch gesetzliche Krankenkassen und öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten.

Welche Unternehmen für öffentliche Aufträge infrage kommen
Bundesweit kaufen ungefähr 30.000 zentrale und dezentrale Vergabestellen alles am Markt ein, was die öffentlichen Auftraggeber benötigen – vom Bleistift über Beratung bis hin zu Handwerks- und Bauleistungen für öffentliche Infrastruktur und Gebäude. Wenn Ihre GmbH am privaten Markt erfolgreich ist, kommt sie in der Regel auch für eine öffentliche Ausschreibung infrage.

Speziell bei kommunalen Ausschreibungen sollen bevorzugt mittelständische Unternehmen aus der Region zum Zuge kommen. Auch bei umfangreichen Projekten sollen sie nicht außen vor bleiben. Deshalb sollen öffentliche Großaufträge in mehrere Abschnitte – so genannte Lose – aufgeteilt werden.

Beispiel
Die Sanierung einer Schule kostet 1,4 Mio. €. Jedes der 12 beteiligten Baugewerke wird als separates Fachlos – als Teilauftrag – ausgeschrieben. Auf diese Weise erhält ein Tischler den 200.000-€-Auftrag für den Fensterwechsel, ein anderer baut für 75.000 € neue Türen ein und ein Haustechnikbetrieb stattet für 60.000 € die Sanitäranlagen neu aus.