Mit freundlichen Grüßen: richtig verwenden, Alternativen und häufige Fehler

„Mit freundlichen Grüßen“ ist die meistgenutzte Grußformel im deutschen Schriftverkehr. Ausgerechnet bei ihr hält sich aber ein hartnäckiger Irrtum: dass nach der Grußformel ein Komma stehe. Es steht keines. Wenn Sie das einmal verinnerlicht haben, schreiben Sie Briefe und E-Mails einen Tick souveräner. Die richtige Grußformel ist dabei mehr als Höflichkeitsdeko. Sie entscheidet mit darüber, ob Ihr Schreiben professionell oder nachlässig wirkt, und schon kleine Zusätze wie „i. A.“ und „i. V.“ direkt unter dem Gruß können sogar rechtlich ins Gewicht fallen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach „Mit freundlichen Grüßen“ steht kein Komma – die Grußformel bleibt laut Duden grundsätzlich ohne Satzzeichen.
  • „Mit freundlichen Grüßen“ ist neutral-höflich und passt fast immer; die Abkürzung „MfG“ gehört nicht in formelle Briefe oder Bewerbungen.
  • Nach DIN 5008 trennt eine Leerzeile den Brieftext von der Grußformel; darunter folgen Unterschrift und der maschinenschriftliche Name.
  • „Hochachtungsvoll“ wirkt heute sehr distanziert und gilt als veraltet – als Standardgruß ist es nicht mehr zeitgemäß.
  • Auch die Einzahl „Mit freundlichem Gruß“ ist korrekt; Grußformel und Anrede sollten im Ton zusammenpassen.

Wann „Mit freundlichen Grüßen“ die richtige Wahl ist

„Mit freundlichen Grüßen“ ist der sichere Standard für nahezu jede geschäftliche und förmliche Korrespondenz: für den ersten Kontakt mit einem Unternehmen, für Briefe an Behörden, für Angebote, Rechnungen, Mahnungen und für die Bewerbung. Die Formel ist höflich, aber neutral. Sie schafft die nötige professionelle Distanz, ohne kühl zu klingen. Genau das macht sie so universell einsetzbar: Sie sagen damit nichts falsch.

Den Vorwurf, die Formel sei „abgedroschen“ oder langweilig, sollten Sie gelassen nehmen. In einer sachlichen Mahnung oder einem Behördenschreiben ist genau diese Zurückhaltung erwünscht. Ein origineller Gruß wirkt dort schnell deplatziert. Sparen Sie sich die kreativen Varianten für Anlässe, in denen ein persönlicher Ton wirklich passt – dazu gleich mehr.

Kommt nach „Mit freundlichen Grüßen“ ein Komma?

Nein. Nach der Grußformel steht kein Satzzeichen – weder ein Komma noch ein Punkt oder Ausrufezeichen. Der Duden formuliert das eindeutig: „Die Grußformel bleibt grundsätzlich ohne Satzzeichen.“ Sie schreiben also:

Richtig:
Mit freundlichen Grüßen
Anna Berger

Falsch:
Mit freundlichen Grüßen,
Anna Berger

Warum hält sich der Irrtum so beharrlich? Vermutlich, weil im Englischen tatsächlich ein Komma üblich ist („Kind regards,“). Diese Gewohnheit übertragen viele unbewusst ins Deutsche. Hier gilt sie aber nicht. Der Grund dahinter: Die Grußformel ist ein frei stehender, im Schriftbild hervorgehobener Ausdruck, und solche Zeilen schließt man im Deutschen ohne Satzzeichen ab. Wenn Sie das nächste Mal kurz zögern, erinnern Sie sich einfach: Im Deutschen grüßt man kommafrei.

„Grüße“ oder „Grüsse“, „ß“ oder „ss“?

In Deutschland und Österreich schreiben Sie „Grüße“ mit ß. Nur in der Schweiz, wo das ß seit Jahrzehnten nicht mehr verwendet wird, heißt es korrekt „Grüsse“ mit Doppel-s. Schreiben Sie an einen Schweizer Empfänger, ist „Mit freundlichen Grüssen“ also kein Fehler, sondern dort die Norm.

Wo die Grußformel steht: die Platzierung nach DIN 5008

Die DIN 5008 regelt die Gestaltung von Geschäftsbriefen – und damit auch, wo Ihr Gruß hingehört. Zwischen dem letzten Satz des Brieftextes und der Grußformel steht eine Leerzeile. Darunter lassen Sie genügend Platz für die handschriftliche Unterschrift (üblich sind etwa drei Leerzeilen), gefolgt vom maschinenschriftlichen Namen. Da viele Unterschriften kaum lesbar sind, wiederholen Sie Vor- und Nachnamen darunter in Maschinenschrift – den Vornamen ausgeschrieben.

Schreiben Sie im Namen eines Unternehmens, kommt die Firmenbezeichnung mit einer Leerzeile Abstand über die Unterschrift. So sieht der Briefschluss in der Reihenfolge aus:

  • Letzter Satz des Brieftextes
  • Leerzeile
  • Grußformel („Mit freundlichen Grüßen“)
  • gegebenenfalls Firmenname (mit Leerzeile Abstand)
  • Raum für die Unterschrift
  • Maschinenschriftlicher Name (Vorname ausgeschrieben)

Die Norm verbietet ausdrücklich nicht, von „Mit freundlichen Grüßen“ abzuweichen – sie schreibt also keine bestimmte Formel vor. Wie Sie den gesamten Briefschluss mit Gruß, Unterzeichner und Anlagenvermerk normgerecht aufbauen, lesen Sie im Detail unter DIN 5008: Briefschluss richtig gestalten. Eine Übersicht über den gesamten Aufbau finden Sie unter Aufbau eines Geschäftsbriefs nach DIN 5008.

Alternativen zu „Mit freundlichen Grüßen“ – nach Anlass sortiert

„Mit freundlichen Grüßen“ ist nie falsch, aber nicht immer die beste Wahl. Je nachdem, wie gut Sie den Empfänger kennen und wie formell die Lage ist, gibt es treffendere Formeln. Die folgende Tabelle ordnet die gängigsten nach Kontext – von der streng förmlichen bis zur persönlichen Variante.

GrußformelWirkungWann passend
Mit freundlichen Grüßenneutral-höflich, professionellder Standard für fast jede geschäftliche und formelle Post
Mit besten Grüßen / Beste Grüßeetwas wärmer, modern, leicht persönlichGeschäftspartner, die Sie schon kennen; moderne Unternehmen
Mit verbindlichen Grüßenförmlich, betont höflichsehr formelle Anlässe, gehobene Korrespondenz
Freundliche Grüßeneutral, etwas schlanker als der Klassikergeschäftlich wie der Standard, etwas weniger steif
Herzliche Grüßepersönlich, herzlichvertraute Kontakte, langjährige Kunden, Kollegen
Viele Grüßelocker, kollegialinterne Mails, lockerer Geschäftskontakt
Herzliche Grüße aus Münchenpersönlich und zugleich seriöswenn ein regionaler, sympathischer Touch passt
Hochachtungsvollsehr distanziert, veraltetkaum noch zeitgemäß; allenfalls bei betont kühler Distanz

Eine Ortsangabe wie „Herzliche Grüße aus München“ lässt den Brief persönlicher wirken und bleibt trotzdem seriös, eine charmante Abwechslung zum Standard, ohne unprofessionell zu klingen. „Hochachtungsvoll“ dagegen sollten Sie streichen: Die Formel stammt aus einer Zeit strenger Förmlichkeit und klingt heute fast schroff. Wenn Sie maximale Höflichkeit ausdrücken wollen, ist „Mit verbindlichen Grüßen“ die bessere moderne Wahl.

„MfG“: Wann die Abkürzung tabu ist

Kürzen Sie die Grußformel in offizieller Korrespondenz niemals zu „MfG“ ab. In einem Geschäftsbrief, einer Bewerbung oder einem Schreiben an eine Behörde signalisiert das Kürzel Eile und Desinteresse, als wäre Ihnen der Empfänger nicht die paar Sekunden wert, den Gruß auszuschreiben. In einer lockeren internen E-Mail unter Kollegen, die sich gut kennen, geht „MfG“ noch durch. Sobald aber jemand außerhalb des Hauses oder eine offizielle Stelle mitliest, schreiben Sie „Mit freundlichen Grüßen“ vollständig aus. Diese paar Sekunden mehr schenken Ihrem Gegenüber spürbar Aufmerksamkeit.

Die passende Grußformel je nach Situation

Bewerbung

Bleiben Sie bei „Mit freundlichen Grüßen“. Die Bewerbung ist nicht der Ort für kreative Experimente – Personalverantwortliche erwarten den korrekten Standard, und jede Abkürzung oder Salopp-Variante fällt negativ auf. Achten Sie darauf, dass Anrede und Gruß zusammenpassen: Auf ein förmliches „Sehr geehrte Frau …“ gehört der ausgeschriebene, neutrale Gruß.

Kündigung und Reklamation

Auch bei einer Kündigung oder einer Beschwerde ist „Mit freundlichen Grüßen“ richtig – selbst wenn Sie verärgert sind. Gerade dann wirkt ein sachlicher, höflicher Abschluss stärker als ein kühler oder gar fehlender Gruß. Die Grußformel unterstreicht, dass Sie professionell bleiben, egal wie der Anlass aussieht.

Behörden und Ämter

An Ämter schreiben Sie betont sachlich. „Mit freundlichen Grüßen“ ist hier genau passend; eine persönliche oder regionale Variante würde unangebracht vertraulich wirken.

E-Mail oder Brief?

Die Regeln gelten für beide Kanäle. Die DIN 5008 für Geschäftsbriefe lässt sich weitgehend auf die E-Mail übertragen, auch bei der Grußformel. In der E-Mail dürfen Sie einen Tick lockerer sein: „Beste Grüße“ oder „Viele Grüße“ sind im digitalen Alltag gängiger als im förmlichen Brief. Steif wird es nur, wenn Sie in einer schnellen Mail „Hochachtungsvoll“ schreiben.

In Outlook, Gmail und den meisten Mailprogrammen können Sie „Mit freundlichen Grüßen“ samt Namen als feste Signatur hinterlegen, die automatisch unter jeder Nachricht erscheint. Das spart Tipparbeit und verhindert Flüchtigkeitsfehler beim Gruß. Prüfen Sie nur, dass die hinterlegte Formel zum Anlass passt: Ein launiges „Viele Grüße“ in der Standardsignatur wirkt unter einer förmlichen Absage unpassend. Und denken Sie an die Gegenregel am Briefanfang: Nach der Anrede „Sehr geehrte Frau Berger,“ steht sehr wohl ein Komma, und das erste Wort der nächsten Zeile schreiben Sie klein.

Ebenso wichtig wie der Gruß ist die korrekte Anrede am Anfang. Wenn Sie mehrere Personen zugleich ansprechen, hilft die Übersicht So reden Sie mehrere Personen richtig an weiter.

Grußformeln in fremdsprachiger Korrespondenz

Schreiben Sie ins Ausland, übersetzen Sie „Mit freundlichen Grüßen“ nicht wörtlich, sondern wählen Sie die landesübliche Formel. Im Englischen entscheidet ein feiner Unterschied: „Yours sincerely“ nutzen Sie, wenn Sie den Namen des Empfängers kennen, „Yours faithfully“, wenn Sie unpersönlich mit „Dear Sir or Madam“ begonnen haben. Für E-Mails an bereits bekannte Kontakte ist „Kind regards“ oder „Best regards“ heute der gängige, etwas modernere Abschluss, und anders als im Deutschen folgt darauf ein Komma.

Im Französischen ist „Cordialement“ das Pendant zu „Beste Grüße“ und passt für die meisten beruflichen Mails. Für sehr förmliche Briefe gilt die lange Schlussfloskel „Je vous prie d’agréer, Madame/Monsieur, l’expression de mes salutations distinguées“ – höflich und betont distanziert. Im Italienischen schreiben Sie geschäftlich „Cordiali saluti“, etwas förmlicher „Distinti saluti“.

Die häufigsten Fehler rund um die Grußformel

Die meisten Patzer sind schnell erklärt und ebenso schnell vermieden. Setzen Sie kein Komma hinter den Gruß – der häufigste Fehler überhaupt. Verzichten Sie in offiziellen Schreiben auf „MfG“ und andere Abkürzungen. Achten Sie auf die Stimmigkeit von Anrede und Gruß: Ein lockeres „Hallo Herr Meyer“ verträgt sich nicht mit einem steifen „Hochachtungsvoll“, und umgekehrt wirkt „Viele Grüße“ nach einem förmlichen „Sehr geehrte Damen und Herren“ nachlässig.

Ein weiterer Klassiker betrifft die Platzierung: Die Grußformel gehört durch eine Leerzeile vom Text abgesetzt, nicht direkt an den letzten Satz geklebt. Und keine Sorge bei der Einzahl: „Mit freundlichem Gruß“ ist genauso korrekt wie der Plural, kein Fehler, nur etwas seltener. Wenn Sie ganz sichergehen wollen, bauen Sie den Brief von Anfang an sauber auf; eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu liefert Geschäftsbrief nach DIN 5008 – alles richtig machen.

Was Ihre Grußformel über Sie verrät

Die Grußformel ist das Letzte, was Ihr Gegenüber liest, und bleibt entsprechend hängen. Sie verrät, wie gut Sie die Gepflogenheiten kennen und wie viel Sorgfalt Sie investieren. Ein kommafreier, ausgeschriebener Gruß, der zur Anrede passt, signalisiert Souveränität und Respekt. Ein hingeworfenes „MfG“ oder ein falsch gesetztes Komma fällt umgekehrt negativ auf, gerade bei Empfängern, die selbst Wert auf Form legen. Die gute Nachricht: Sie haben es vollständig in der Hand. Eine passende Grußformel kostet keine Mühe, sobald Sie die wenigen Regeln kennen.

Die harte Frage: Hat die Zeile unter dem Gruß rechtliche Folgen?

Was direkt unter Ihrer Grußformel steht, kann mehr Gewicht haben, als viele denken. Unterschreiben Sie im Namen Ihres Arbeitgebers, zeigen die kleinen Zusätze „i. A.“ (im Auftrag) und „i. V.“ (in Vertretung) an, in welchem Umfang Sie für das Unternehmen handeln. Beide stehen für eine Form der Stellvertretung im Sinne von § 164 BGB: Zeichnen Sie mit ausreichender Vollmacht, geben Sie eine Erklärung ab, die das Unternehmen bindet und nicht Sie persönlich. „i. V.“ signalisiert dabei die weiter reichende Vertretungsmacht, in Anlehnung an die Handlungsvollmacht nach § 54 HGB, während „i. A.“ üblicherweise einen engeren, auf den konkreten Auftrag begrenzten Rahmen meint.

Die populäre Faustregel „i. A. bindet nicht, i. V. bindet“ greift damit zu kurz. Entscheidend ist nicht das Kürzel, sondern die tatsächlich erteilte Vollmacht. Setzen Sie deshalb nicht reflexhaft „i. V.“ unter Ihren Gruß, nur weil es offizieller aussieht. Zeichnen Sie „in Vertretung“, sollten Sie die entsprechende Vollmacht auch wirklich besitzen; fehlt sie, ist „i. A.“ die sichere Wahl. Bei Verträgen oder Erklärungen mit echter rechtlicher Tragweite klären Sie im Zweifel intern, mit welchem Zusatz Sie zeichnen dürfen. Die genaue Abgrenzung ist im Einzelfall umstritten und hängt von der konkreten Vollmacht ab; dieser Hinweis ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu „Mit freundlichen Grüßen“

Kommt nach „Mit freundlichen Grüßen“ ein Komma?

Nein. Die Grußformel steht ohne jedes Satzzeichen – kein Komma, kein Punkt. Der Name folgt einfach in der nächsten Zeile.

Ist „Mit freundlichem Gruß“ in der Einzahl erlaubt?

Ja. Die Singularform „Mit freundlichem Gruß“ ist korrekt und gleichwertig, nur etwas seltener als der Plural.

Darf ich „MfG“ schreiben?

In offiziellen Briefen, Bewerbungen und Behördenschreiben nicht. In einer lockeren internen E-Mail unter Kollegen ist „MfG“ tolerierbar – sobald es förmlich wird, schreiben Sie den Gruß aus.

Ist „Hochachtungsvoll“ noch zeitgemäß?

Kaum. Die Formel gilt als veraltet und sehr distanziert. Wenn Sie betont förmlich grüßen möchten, fahren Sie mit „Mit verbindlichen Grüßen“ besser.

Welche Grußformel passt in die Bewerbung?

„Mit freundlichen Grüßen“ – ausgeschrieben, ohne Komma und passend zur förmlichen Anrede. Kreative Varianten sind in der Bewerbung fehl am Platz.

Unsere Empfehlung

Machen Sie „Mit freundlichen Grüßen“ zu Ihrem Standard – ausgeschrieben, ohne Komma, durch eine Leerzeile vom Text getrennt. Wechseln Sie nur dann zu einer wärmeren Formel wie „Beste Grüße“ oder „Herzliche Grüße“, wenn Sie den Empfänger gut kennen und der Anlass es trägt. Prüfen Sie vor dem Absenden zwei Dinge in drei Sekunden: passt der Gruß zur Anrede, und steht wirklich kein Komma dahinter? Dann macht Ihr letzter Satz genau den souveränen Eindruck, den Sie hinterlassen wollen.

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Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und fachjournalistisch geprüft.