Markenrechte: Was Unternehmen im Online-Vertrieb beachten sollten

In unserer digitalen Welt sind Markenrechte von großer Bedeutung. Das betrifft auch den Online-Vertrieb. Als Betrieb muss gewährleistet sein, dass die unternehmenseigenen Marken geschützt sind. Gleichzeitig aber müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie keine Urheberrechtsverletzungen begehen, also die Marken von anderen Firmen nicht verletzen. Durch das Internet und den Vertrieb von Produkten im Netz ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken, was die Rechte an geistigem Eigentum anbelangt. In diesem Artikel möchten wir Ihnen genauer erklären, welche Besonderheiten es diesbezüglich zu beachten gilt.

Warum Markenrechte eine entscheidende Rolle im Online-Vertrieb spielen

Marken gehören zu den immateriellen Vermögenswerten eines Unternehmens. Sie sollen sicherstellen, dass das am Markt vertriebene Produkt einem bestimmten Unternehmen eindeutig zugeordnet werden kann. Unternehmen können Marken somit dazu nutzen, um sich von anderen Wettbewerbern abzugrenzen und die Identität sowie Qualität eines Produktes zu kennzeichnen. Damit die eigene Marke besonders heraussticht, können 3D-Buchstaben verwendet werden. Durch die Einführung des Internets ist es deutlich leichter geworden, Marken zu kopieren oder für die eigenen Zwecke zu missbrauchen. Hierdurch kann dem jeweiligen Unternehmen, dem die Marke gehört, ein großer Schaden entstehen, da es die Kunden verwirren und den Ruf der Marke schädigen kann. Deshalb sind Markenrechte so wichtig und Unternehmen sollten unbedingt sicherstellen, dass ihre Marken nicht von Dritten genutzt werden.

Schutz der eigenen Marke

Unternehmen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Markenrechte im Online-Vertrieb vor dem Missbrauch Dritter zu schützen. Eine Option besteht darin, die Marke registrieren zu lassen. Die Registrierung der Marke räumt dem Inhaber dieser das Recht ein, die Marke hinsichtlich der eingetragenen Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Dritte dürfen die Marke dann nicht mehr verwenden. Außerdem können Betriebe das Internet regelmäßig durchforsten, um Markenverletzungen ausfindig zu machen. Es können auf diese Tätigkeit fokussierte Dienstleister beauftragt werden, die bei der Aufspürung von Markenverletzungen unterstützen können. Für den Fall, dass eine Markenrechtsverletzung festgestellt wird, sollten rechtliche Schritte in die Wege geleitet werden, um die weitere Nutzung der Marke von Dritten zu verhindern. Zusätzlich dazu können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Das Urheberrecht im Online-Vertrieb

Nicht nur die Markenrechte, sondern auch das Urheberrecht sollte von Unternehmen berücksichtigt werden. Das Urheberrecht sieht den Schutz von geistigem Eigentum vor. Zu diesem zählen unter anderem:

Das Urheberrecht wurde eingeführt, um diese Dinge vor der Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung durch unbefugte Dritte zu verhindern. Daher sollten Unternehmen im Online-Vertrieb unbedingt sicherstellen, dass sie alle Nutzungsrechte für die Inhalte haben, die sie in ihren Online-Shops oder auf der eigenen Webseite einsetzen. Wer zum Beispiel Videos oder Bilder von anderen Unternehmen verwenden möchte, der sollte vorher die Erlaubnis des Urhebers einholen oder eine Lizenz erwerben, die zur Nutzung der entsprechenden Inhalte berechtigt. Urheberrechtsverletzungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen, sodass die Veröffentlichung von Inhalten, die anderen gehören, auf jeden Fall zu vermeiden sind.

Verletzungen von Marken- und Urheberrechten und die Maßnahmen dagegen

Kommt es zur Verletzung der eigenen Marken- oder Urheberrechte, dann ist es empfehlenswert, möglichst schnell zu handeln. Die Verletzung sollte umgehend dokumentiert werden. Um die Ansprüche gegenüber Dritten rechtlich geltend machen zu können, lohnt es sich, Beweise für die Verletzung zu sammeln. Die Einbindung eines Rechtsanwaltes mit Erfahrung in Marken- und Urheberrecht kann dabei helfen, die Interessen des Unternehmens bestmöglich zu verteidigen und die entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten. In der Regel belaufen sich die rechtlichen Maßnahmen auf die Unterlassung der Verletzung oder die Entfernung der jeweiligen Inhalte. Die Einforderung von Schadensersatzansprüchen ist ebenfalls möglich. In besonders schweren Fällen ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung denkbar. 

Welche Verantwortung Online-Marktplätze tragen

Viele Unternehmen nutzen bekannte Plattformen für ihren Online-Vertrieb, wie zum Beispiel:

  • eBay
  • Amazon
  • Etsy

Auf diesen Online-Marktplätzen lassen sich Produkte verkaufen, allerdings übernehmen die Plattformbetreiber keine Verantwortung für die Einhaltung von Marken- und Urheberrechten. Daher müssen Unternehmen selbst dafür sorgen, dass sie mit ihren Produktplatzierungen nicht die Marke oder das Urheberrecht von anderen Betrieben verletzen. Es ist empfehlenswert, die Richtlinien der einzelnen Marktplätze genau zu studieren, um zu gewährleisten, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Genauso wichtig ist es aber, die eigenen Produkte und Inhalte einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen, um Marken- und Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Sollten Dritte fälschlicherweise die eigene Marke oder eigene Inhalte auf einem dieser Online-Marktplätze verwenden, dann sollte der Verstoß gemeldet und das jeweilige Listing umgehend entfernt werden.

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