Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit: Ist das möglich?

Wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht, können Sie mit einer Kündigung antworten. Auf diese Formel lässt sich eine Entscheidung des Hessischen LAG vom 01.04.2009, Az. 6 Sa 1593/08, zusammenfassen.

Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit gibt erst einmal einen wichtigen Anschein dafür, dass die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorliegt. Trotzdem haben Arbeitgeber manchmal Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, insbesondere dann, wenn diese nach Ausspruch einer Kündigung sprunghaft zunimmt.

Beispiel einer Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
So ging es einem Arbeitgeber, der einen seit rund 20 Jahren beschäftigten Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen musste. Als der Mitarbeiter nach der Kündigung im großen Umfang arbeitsunfähig wurde, hatte der Chef Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit und lies den Mitarbeiter durch einen Detektiv überwachen. Der rief bei dem Mitarbeiter an und bot ihm einen Job an. Der Mitarbeiter erklärte, er könne sofort anfangen, da er zurzeit krankgeschrieben sei (Sachverhalt etwas vereinfacht).

Die daraufhin vom Arbeitgeber ausgesprochene fristlose Kündigung wurde durch das LAG in zweiter Instanz bestätigt. Es ging von einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit aus, die eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen könne. Schon das Anbieten der Annahme des Auftrages reiche, um den Stellenwert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Zweifel zu ziehen. Nach Ansicht das LAG kommt es nicht darauf an, ob der Mitarbeiter auch tatsächlich mit den fraglichen Aufgaben beginnt.

Selbst die erforderliche Interessenabwägung rettete den Mitarbeiter nicht vor der Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. Zwar war er seit Langem in dem Betrieb beschäftigt. Der Arbeitgeber muss aber auch die Auswirkungen auf die anderen Arbeitnehmer berücksichtigen, falls der gekündigte Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden muss.

Fazit zur Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
Wenn ein Mitarbeiter nach einer Kündigung krank wird, kann sich die Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit lohnen. Oft hilft schon eine Vorladung zur Kontrolluntersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).