Kündigung nach der Probezeit: Nur dann ist sie möglich

Auszubildende genießen aus gutem Grund besonderen Kündigungsschutz. Eine unfreiwillig abgebrochene Ausbildung hat einfach zu große negative Auswirkungen auf den weiteren Lebenslauf. Daher hat der Gesetzgeber die Hürden für eine Kündigung nach der Probezeit sehr hoch gelegt.

In der Probezeit ist es sehr einfach, einem Azubi die Kündigung auszusprechen. Sie brauchen als Ausbildungsbetrieb keine Frist zu beachten und keinen Grund zu nennen. Sie kündigen einfach nach §22 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Rahmen der Probezeit.  

Kündigung in der Probezeit: Betriebsrat nicht vergessen 
Was Sie allerdings nicht vergessen dürfen: den Betriebsrat rechtzeitig zu informieren. Der muss nämlich die Gelegenheit bekommen, seine Meinung zu äußern. Das kann durchaus noch neue Aspekte ins Spiel bringen – gebunden an die Empfehlung des Betriebsrats sind Sie allerdings bei einer Kündigung in der Probezeit nicht.

Erfolgt die Kündigung nach der Probezeit, dann ist diese erheblich schwerer durchzusetzen. Sie darf nach §22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden. Dieser Grund muss so wichtig sein, dass es Ihnen als Ausbildungsbetrieb in der Zukunft nicht mehr zumutbar ist, diesen Azubi zu beschäftigen.  

Kündigung nach der Probezeit: Es kommt auf die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung an 
Es muss also etwas Gravierendes vorgefallen sein. Beispiele hierfür wären: Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, Gewaltanwendung, massive Drohung und schwere Beleidigung. Diese Vorfälle rechtfertigen oftmals auch ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung nach der Probezeit.  

Die Weiterbeschäftigung kann aber auch für Sie als Ausbildungsbetrieb unzumutbar sein, wenn der Azubi häufig zu spät kommt, die Berufsschule schwänzt oder unentschuldigt fehlt. Hier muss allerdings im Regelfall zunächst eine Abmahnung her (oder sogar mehrere), um dem Azubi die Chance zur Besserung zu geben. Nutzt er diese, dann kann eine Kündigung nach der Probezeit vermieden werden. Und genau das sollte das Ziel sein.