Kindergeld für einen Azubi: Neuer Schwellenwert in 2010

Bekommt ein Azubi eigentlich Kindergeld? Oder besser gefragt: Bekommen seine Eltern noch Kindergeld, wenn er volljährig ist? Es kommt darauf an, ist die richtige Antwort – auf das Alter, das Einkommen und so manches mehr.

Ein Azubi bekommt eine Gehaltserhöhung. Er freut sich darüber und seine Eltern auch. Doch das dicke Ende kommt erst noch: Es wird der kindergeldrelevante Schwellenwert überschritten. Die Folge: Das Kindergeld wird komplett gestrichen.

Komplett gestrichen wegen minimaler Überschreitung? Ist ein solcher Fallbeileffekt beim Kindergeld denn rechtens? Die klare Antwort lautet: Ja! Verdient ein Azubi auch nur einen Cent mehr als die Jahresverdienstgrenze von 7.680 € (in 2009), dann wird seinen Eltern das komplette Kindergeld gestrichen. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht am 06.04.2009 so bestätigt (Az.: 2 BvR 1874/08).

Jahresverdienstgrenze für Kindergeld steigt: Azubi darf mehr verdienen 
Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Zum 01.01.2010 wird die Jahresverdienstgrenze für den Bezug von Kindergeld von 7.680 € auf 8.004 € erhöht. Ein Azubi darf dann also deutlich mehr verdienen. Eltern, deren Kindergeld bereits abgelehnt wurde, könnten dann einen neuen Anlauf starten.

Übrigens: Von der Bruttovergütung des Auszubildenden dürfen noch

  • die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und
  • eine Werbungskostenpauschale von 920 €

abgezogen werden. Reichen die 920 € als Werbungskosten nicht aus, dann darf der tatsächliche Betrag abgezogen werden. Der Azubi kann somit den für das Kindergeld relevanten Betrag teilweise selbst beeinflussen.