Ein Azubi bekommt eine Gehaltserhöhung. Er freut sich darüber und seine Eltern auch. Doch das dicke Ende kommt erst noch: Es wird der kindergeldrelevante Schwellenwert überschritten. Die Folge: Das Kindergeld wird komplett gestrichen.
Komplett gestrichen wegen minimaler Überschreitung? Ist ein solcher Fallbeileffekt beim Kindergeld denn rechtens? Die klare Antwort lautet: Ja! Verdient ein Azubi auch nur einen Cent mehr als die Jahresverdienstgrenze von 7.680 € (in 2009), dann wird seinen Eltern das komplette Kindergeld gestrichen. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht am 06.04.2009 so bestätigt (Az.: 2 BvR 1874/08).
Jahresverdienstgrenze für Kindergeld steigt: Azubi darf mehr verdienen
Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Zum 01.01.2010 wird die Jahresverdienstgrenze für den Bezug von Kindergeld von 7.680 € auf 8.004 € erhöht. Ein Azubi darf dann also deutlich mehr verdienen. Eltern, deren Kindergeld bereits abgelehnt wurde, könnten dann einen neuen Anlauf starten.
Übrigens: Von der Bruttovergütung des Auszubildenden dürfen noch
- die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung und
- eine Werbungskostenpauschale von 920 €
abgezogen werden. Reichen die 920 € als Werbungskosten nicht aus, dann darf der tatsächliche Betrag abgezogen werden. Der Azubi kann somit den für das Kindergeld relevanten Betrag teilweise selbst beeinflussen.