Kindergeld in der Ausbildung: Neue Verdienstgrenze im Jahr 2010

Anfang 2010 wird nicht nur mehr Kindergeld gezahlt, sondern für viele Menschen in der Ausbildung erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, dass ihre Eltern überhaupt Kindergeld erhalten. Der Grund: Die Jahresverdienstgrenze für den Bezug von Kindergeld steigt an.

Kindergeld in der Ausbildung?
Mit dem Jahreswechsel müssen sich Ausbildungsunternehmen und Auszubildende auf nicht allzu viele Änderungen einstellen. Vieles bleibt beim Alten. Allerdings gibt es Neuigkeiten für Eltern von Kindern in der Ausbildung: Ihre Chance, Kindergeld zu erhalten steigt nämlich ab dem Jahr 2010 wieder deutlich. Wer vom Bezug von Kindergeld im Jahr 2009 gestrichen wurde, weil das eigene Kind in der Ausbildung zu viel Geld verdient hat, der kann sich jetzt erneut Hoffnung machen.

Kindergeld: Jahresverdienstgrenze gestiegen
In den letzten Jahren – inklusive 2009 – lag die Jahresverdienstgrenze für den Bezug von Kindergeld bei 7.680 €. Relevant ist hierbei der Bruttoverdienst des Auszubildenden abzüglich seiner Beiträge zur Sozialversicherung sowie seiner Werbungskosten. Wenn ein Azubi diese Grenze auch nur um 1 € überschritten hat, dann wurde das Kindergeld komplett gestrichen. Dieser Fallbeileffekt ist rechtens, wurde er doch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Kindergeld im Jahr 2010: Gute Chancen für Azubi-Eltern
Die gute Nachricht: Die Einkommensgrenze liegt im Jahr 2010 nunmehr bei 8.004 €. Damit erhalten die Eltern von Kindern in der Ausbildung, die jetzt wieder unterhalb der Grenze verdienen, die Möglichkeit, erfolgreich Kindergeld zu beantragen. Die Berechnung erfolgt wie bisher und auch die komplette Kappung des Kindergelds bei minimaler Überschreitung der Jahresverdienstgrenze bleibt erhalten.

Sie als Ausbildungsunternehmen können und sollten daher Ihre Auszubildenden auf die neuen Regelungen hinweisen. Das gilt gerade für Azubis, deren Einkommen im entsprechenden Korridor liegt. Denn der Empfang von Kindergeld ist für Azubi-Eltern lohnender denn je. Schließlich wurde das Kindergeld zum Jahreswechsel beträchtlich aufgestockt und liegt bei 184 € für das 1. und 2. Kind, bei 190 € für das 3. Kind und bei 215 € für jedes weitere Kind.