Ferienwohnung: Folgen, wenn die Gewerbesteuer droht

Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichtes (AZ: 1 K 11753/04) kann es zur Gewerbesteuer bei der Vermietung einer Ferienwohnung kommen. Ohne Gewerbesteuer sind jedoch auch nicht alle Probleme beseitigt...

Probleme, auch ohne Gewerbesteuer
Das Urteil könnte jedoch nicht nur verheerende Folgen haben, wenn durch die Vermietung der Ferienwohnung Gewinne erzielt werden, die dann schließlich zur Belastung mit Gewerbesteuer führen. Werden durch die Ferienwohnung permanent Verluste erzielt, können so negative Folgen im Bereich der Einkommensteuer entstehen.

Wird nämlich eine Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit dafür bereitgehalten, muss der Vermieter der Ferienwohnung seine Gewinnerzielungsabsicht nicht nachweisen. Erkennt das Finanzamt nun jedoch einen Gewerbebetrieb, würde aufgrund der Verluste ebenso keine Gewerbesteuer anfallen, jedoch muss bei einem Gewerbebetrieb die Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein.

Falls das Finanzamt nun im Weiteren die Gewinnerzielungsabsicht verneint, können die Verluste aus der Vermietung der Ferienwohnung auch nicht mehr im Bereich der Einkommensteuer mindernd angesetzt werden.

Revision anhängig
Das erstinstanzliche Urteil des niedersächsischen Finanzgerichtes ist per Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen worden. Der Bundesfinanzhof hat die Revision unter dem Aktenzeichen IX B 40/08 angenommen.

Wer von einem ähnlichen Sachverhalt betroffen ist, kann in den folgenden Beiträgen Hinweise finden, wie er sich aus rein verfahrensrechtlicher Sicht verhält: 

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