Erfolgreiche Telefonwerbung: Wann sind Werbeanrufe erlaubt?

Telefonwerbung verspricht Erfolg. Doch Vorsicht: Werbeanrufe sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Deshalb nicht einfach gleich drauflos telefonieren. Am besten zuerst diese Tipps lesen, damit Sie wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Sie wissen es vielleicht aus eigener Erfahrung: Manche Werbeanrufe können ganz schön nerven, weil das Angebot für Sie überhaupt nicht interessant ist. Es gibt leider immer wieder „schwarze“ Schafe, die Kunden mit unerwünschten Anrufen belästigen. Eigentlich schade, denn nun müssen Sie sich an strenge Auflagen für Werbeanrufe halten.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Werbeanrufen bei Privatpersonen und Werbeanrufen bei Unternehmen.

Werbeanrufe bei Privatpersonen nur mit Erlaubnis

Bei Privatpersonen dürfen Sie zu Werbezwecken nur anrufen, wenn Ihnen die ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Diese benötigen Sie sogar schriftlich, damit Sie es im Zweifel nachweisen können. Am besten lassen Sie sich von Ihren Kunden eine Einverständniserklärung unterzeichnen, die beispielsweise folgendermaßen lauten könnte:

„Ja, ich bin damit einverstanden, dass Sie mich über interessante Angebote per Telefon informieren. Dieses Einverständnis kann ich jederzeit ohne Begründung widerrufen.2

Werbeanrufe bei Unternehmen mit konkretem Anlass

Bei Unternehmen sind Werbeanrufe auch ohne Einverständniserklärung möglich. Aber: Sie müssen vermuten, dass der Angerufene ein sachliches Interesse an Ihrem Angebot hat. (Bundesgerichtshof, 20.09.2007, Aktenzeichen. I ZR 88/05)

Ein konkretes Interesse können Sie annehmen, wenn

  • Ihre Unternehmen bereits gegenseitige Geschäftsbeziehungen pflegen.
  • der Angerufene Interesse an einem Angebot geäußert hat. Zudem kann auch Branchenüblichkeit von Werbeanrufen ein konkreter Grund für einen erlaubten Anruf sein. Verlage verkaufen beispielsweise häufig Abos per Telefon.

Neben einem sachlichen Interesse sollte auch ein Interesse an der Kontaktaufnahme per Telefon bestehen. Diese liegt vor, wenn Sie zum Beispiel auf ein Angebot hinweisen, das zeitlich befristet ist.

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