Zum 2002 eingeführten Energiepass für Neubauten kamen etappenweise alle übrigen Elemente der Bedarfs- und Verbrauchsmethode hinzu. Heute gibt es ein umfassendes Regelsystem zur Praxis der Energieausweise, zur Erfassung der Daten, zur primärenergetischen Bewertung von Energiebestandteilen, zum Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung inklusive Kühlung und eingebauter Beleuchtung sowie zur Haftung von Schäden aus Mängeln im Prozedere der Energiepasserstellung.
Etappen der Energieeinsparverordnung: EnEV 2002 und EnEV 2007
Bereits mit der EnEV 2002 wurden Energieausweise für Neubauten eingeführt. Mit der weiterentwickelten EnEV 2007 wurden einheitliche Formulare für Energieausweise sowohl für Neu- und Bestandsbau eingeführt, somit die Anwendung um Bestands- und Nichtwohngebäude erweitert. Für Letztere entwickelte man neue Berechnungsvorschriften, die zum Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung nun auch Kühlung und eingebaute Beleuchtung einbezog.
Für fest installierte Klimaanlagen in Wohngebäuden erfasste man seitdem auch die benötigte Kühlenergie analog dem Verfahren bei Nichtwohngebäuden. Dabei setzte man den zulässigen Höchstwert für den Jahresprimärenergiebedarf höher als bei ungekühlten Gebäuden an. Im Energieausweis erfolgte die Angabe des Kühl-Energiebedarfes pauschal. Weiterhin unbeachtet blieb die eingebaute Beleuchtung
Außerdem wurden bei der primärenergetischen Bewertung von Strom die Verluste berücksichtigt, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle über die Aufbereitung und den Transport bis zum Gebäude anfallen. In der EnEV 2007 wurde dieser Faktor für Strom um 10% von 3.0 auf 2.7 abgesenkt.
Man berücksichtigt dabei nur den nicht erneuerbaren Anteil – wie bei allen anderen Energieträgern. Hier werden die Höchstwerte des Jahresprimärenergiebedarfs gesenkt, um das Anforderungsniveau der EnEV an Wohngebäude mit überwiegender Warmwasserbereitung aus Strom nicht zu senken. Die energetische Bewertung von Wohngebäuden im Energieausweis wurde durch die Senkung des Primärenergiefaktors für Strom gegenüber der EnEV 2002 verbessert.
Unverändert blieben die Anforderungen an die energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Aufgrund veränderter Bilanzierungsmethoden ergaben sich kleinere Änderungen für Nichtwohngebäude. Das heißt, es wurden keine neuen Höchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste für Wohnungsbau und Nichtwohnungsbau herausgegeben.
Das bisherige Anforderungsniveau blieb bestehen und erfuhr nur im Bereich der Nichtwohnungsgebäude eine neue Berechnungsmethodik. Die Nichtwohngebäude wurden nun wie bei Wohngebäuden über den Jahresprimärenergiebedarf definiert. Hier gibt es seit 2007 eine erweiterte Bilanz: Neben Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung kommt der Anteil für die Kühlung und eingebauten Beleuchtung hinzu. Geregelt wird dies in DIN 18599.
Über ein Referenzgebäude legt man die Anforderungen fest, die in Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung, Nutzung einander entsprechen. Die technische Ausführung basiert auf EnEV Anlage 2. Zusätzlich ist die energetische Qualität der Gebäudehülle und die Begrenzung des Sonneneintragskennwertes vorgeschrieben.
Betreiber von (fest installierten) Klimaanlagen erhielten die neue Auflage, diese Klimaanlagen mit einer Nennleistung über 12kW aller zehn Jahre zu inspizieren und zu verbessern. Überprüft wird dabei auf 1. Raumnutzung und -belegung sowie Nutzungszeiten, 2. innere Wärmequellen sowie relevante bauphysikalische Eigenschaften des Gebäudes, 3. Sollwerte an Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit, Toleranzen.
Weiterhin wird geprüft auf Effektivität der wesentlichen Komponenten der Anlage. Zur kostengünstigen Verbesserung der energetischen Qualität der Klimaanlage fordert man kurze fachliche Ratschläge oder deren Austausch oder Alternativlösungen. Die Inspektion kann von Ingenieuren der Versorgungstechnik, der technischen Gebäudeausrichtung, des Maschinenbaus, der Verfahrenstechnik und des Bauingenieurwesens durchgeführt werden, wenn sie mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen können.
Mit der Auskunftspflicht über Wärme- und Stromverbrauch für Gebäude konnte nun auch zwischen einer Bedarfs- und Verbrauchsmethode gewählt werden. Das galt für Wohngebäude, die nach der Wärmeschutzverordnung aus 1977 errichtet oder später auf diesen Standard gebracht wurden. Für Nichtwohngebäude waren beide Varianten zugelassen.
Etappen der Energieeinsparverordnung: EnEV 2009
Mit der EnEV 2009 wurden die energetischen Anforderungen nochmals für Neu- und Bestandsbau erhöht.
- Neubau: Hier wurde die Obergrenze für den jährlichen Primärenergiebedarf gegenüber 2007 verschärft. Beispielsweise bei einem Mehrfamilien- oder Reihenhaus sinkt der Wert von 100.000 (2007) auf 70.000 kWh pro Jahr. Zudem ist auch bei der Gebäudehülle eine durchschnittliche Effizienzsteigerung um 15% gefordert.
- Altbau: Werden Fassade, Fenster, Dach etc. modernisiert, ist eine 30-prozentige Verbesserung der Anforderungen vorgeschrieben für den Fall, das mehr als zehn Prozent der Fenster oder Fassaden erneuert werden. Wurden noch alte Nachtspeicheröfen benutzt, müssen diese bis 2019 bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohneinheiten mit neuen Heizungen bestückt werden. Oberste begehbare Geschossdecken unterliegen der Auflage, bis 2011 eine Wärmedämmung vorzuweisen, was mit harten Sanktionen für dessen Nichtbeachtung belegt ist (50.000€ Bußgeld).
Mit dieser Verschärfung der Anforderungen können Immobilien leicht zur Kostenfalle werden. Bei Neubauten fließen diese Veränderungen direkt in höhere Baupreise ein, was laut Experten zu einem Gesamtkostenanstieg von 5 Prozent führen würde. So regt sich Widerstand gegen allzu überzogene Maßnahmen, weil manche Regelungen umstritten sind, insbesondere die Dämmungsfragen.
Eine Dämmung im Altbau kann durch unsachgemäße Ausführung Probleme bereiten, wenn nicht ausreichend gelüftet wird und Schimmelpilze entstehen. Zu häufiges Lüften steht wiederum der gewollten Energieeinsparung im Wege.
Hier sollte man im Vorfeld die Details genau abwägen und lieber ein fachmännisches Urteil einholen, als im Nachhinein unnötige Kosten zu schlucken. Wer den hohen Aufwand aus den Energieanforderungen nicht allein stemmen kann, sollte sich an die KfW wenden, um einen Förderkredit aus dem Programm "energieeffizient sanieren“ zu beantragen.
Neu sind die differenzierten Formulare für die Erstellung der Energieausweise nach Verbrauchs- und Bedarfsbasis (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis) sowie nach Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Mit der EnEV 2009 gibt es nun auch Regressmöglichkeiten für Schäden aus der Anwendung der EnEV und der Energieausweis-Praxis.
In weiteren Artikeln zur Serie werden Regelungen zur Energieeinsparverordnung EnEV und zum Energiepass beschrieben, die sowohl für Eigentümer als auch Vermieter immer wichtiger werden.