DIN 5008: Titel und Berufsbezeichnungen richtig schreiben – vor oder hinter den Namen?

Ein Brief an „Herrn Dr. Müller“ ist schnell getippt – aber gehört der Doktortitel wirklich an diese Stelle? Und wohin mit dem Bachelor, dem „Professor“ oder einer Berufsbezeichnung wie „Rechtsanwalt“? Sobald mehrere Titel zusammenkommen, geraten viele ins Grübeln. Die DIN 5008, der Standard für Schreib- und Gestaltungsregeln in der Geschäftskorrespondenz, regelt genau diese Fälle. Im Folgenden bekommen Sie die Grundregel, klare Beispiele und eine Vergleichstabelle, mit der Sie Anschrift und Anrede sicher voneinander trennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Doktor- und Professorentitel stehen immer abgekürzt vor dem Namen.
  • Bachelor- und Mastergrade (B.A., M.Sc.) stehen hinter dem Namen.
  • Berufsbezeichnungen wie Direktor oder Rechtsanwalt folgen auf „Herrn“/„Frau“ – oder rücken eine Zeile unter den Namen.
  • In der Anschrift kürzen Sie „Prof.“ ab, in der Anrede schreiben Sie „Professor“ aus.
  • Bei mehreren Titeln nennen Sie in der Anrede nur den ranghöchsten.

Vor oder hinter den Namen? Die eine Grundregel

Die kürzeste Antwort vorweg: Akademische Grade schreiben Sie abgekürzt unmittelbar vor den Vornamen – Doktor, Professor und auch ein Diplom-Grad wie Dipl.-Ing. gehören also nach links. Die einzige große Ausnahme bilden die englischsprachigen Abschlüsse Bachelor und Master: Sie wandern hinter den Familiennamen. Wenn Sie sich diese beiden Richtungen merken, haben Sie den Großteil der DIN 5008 zu diesem Thema schon im Griff.

Der Grund für die Aufteilung liegt in der Herkunft der Grade: Die klassischen deutschen Grade haben sich als vorangestellte Titel etabliert, während die nach Bologna eingeführten Bachelor- und Mastergrade dem internationalen Muster folgen und dem Namen nachgestellt werden.

Doktor und Professor: immer vor den Namen

Setzen Sie den Doktor- und den Professorentitel stets abgekürzt direkt vor den Namen. Treffen beide zusammen, steht der Professorentitel zuerst, der Doktortitel folgt: „Prof. Dr. Hans Mustermann“. So sieht ein vollständiges Anschriftenfeld aus:

„Frau
Dr. Annette Meier
Torstraße 5
12345 Berlin“

„Herrn
Prof. Dr. Hans Mustermann
Torstraße 5
12345 Berlin“

Beachten Sie das „Herrn“: Die Anrede steht hier im Akkusativ („Herrn“, nicht „Herr“) und traditionell in einer eigenen Zeile über dem Namen. Bei einer Frau bleibt es schlicht bei „Frau“.

Bachelor und Master: ans Ende des Namens

Stellen Sie Bachelor- und Mastergrade dem Namen nach. Üblich sind die Abkürzungen B.A. für den Bachelor of Arts und M.A. für den Master of Arts, daneben etwa B.Sc. und M.Sc. in den Naturwissenschaften. In der Anschrift sieht das so aus:

„Herrn
Philipp Müller B.A.
Torstraße 5
12345 Berlin“

In der Anrede dürfen Sie diese Grade getrost weglassen – „Sehr geehrter Herr Müller“ genügt. Bachelor und Master werden gesprochen praktisch nie als Titel verwendet, anders als Doktor und Professor.

Berufsbezeichnungen: hinter „Herrn“/„Frau“ – oder eine Zeile tiefer

Berufsbezeichnungen wie Direktor, Notar oder Rechtsanwalt sind keine akademischen Grade und folgen einer eigenen Logik. Schreiben Sie sie in der Anschrift hinter die Anrede „Herrn“ oder „Frau“. Trifft eine Berufsbezeichnung auf einen akademischen Grad, steht die Bezeichnung trotzdem zuerst, der Grad rückt vor den Namen:

„Herrn Rechtsanwalt
Prof. Dr. Hans Mustermann
Torstraße 5
12345 Berlin“

„Frau Direktorin
Dr. Annette Meier
Torstr. 5
12345 Berlin“

Wird die Berufsbezeichnung lang oder sperrig, setzen Sie sie alternativ in eine eigene Zeile unter den Namen. Das wirkt aufgeräumter als gequälte Konstruktionen wie „Frau Vorstandsvorsitzende“ über dem Namen und ist nach DIN 5008 ebenfalls zulässig.

Mehrere Titel: was zusammenkommt – und was Sie weglassen

Hat jemand mehrere Doktorgrade erworben, reihen Sie sie in der Anschrift ohne Komma aneinander: „Dr. med. Dr. phil. Sandra Wichtig“. Bei verschiedenen Graden ordnet man sie aufsteigend – „Mag. Dr. Sabine Fritz“. So korrekt das im Anschriftenfeld ist, im Alltag dürfen Sie es schlanker halten: Für Geschäftsbrief und Bewerbung genügt meist der höchste Titel.

In der Anrede gilt das strikter. Nennen Sie hier nur den ranghöchsten Titel. Aus „Prof. Dr. Dr. h.c. Peschke“ wird gesprochen schlicht „Sehr geehrter Herr Professor Peschke“. Der Professorentitel überlagert dabei den Doktortitel – haben Sie also einen Professor vor sich, lassen Sie das „Dr.“ in der Anrede weg.

Anschrift ist nicht Anrede: die wichtigste Unterscheidung

Der häufigste Fehler entsteht, weil viele Anschrift und Anrede gleich behandeln. Dabei gelten zwei verschiedene Regelwerke: Im Anschriftenfeld kürzen Sie „Professor“ zu „Prof.“ ab; in der Anrede schreiben Sie ihn dagegen aus. Bachelor, Master und Berufsbezeichnungen tauchen in der Anrede meist gar nicht mehr auf. Die folgende Tabelle stellt beides direkt gegenüber:

FallIn der AnschriftIn der Anrede
DoktortitelFrau Dr. Annette MeierSehr geehrte Frau Dr. Meier
Professor (mit Dr.)Herrn Prof. Dr. Hans MustermannSehr geehrter Herr Professor Mustermann
Bachelor / MasterHerrn Philipp Müller B.A.Sehr geehrter Herr Müller
BerufsbezeichnungHerrn Rechtsanwalt Dr. Hans MustermannSehr geehrter Herr Mustermann
Mehrere DoktortitelFrau Dr. med. Dr. phil. Sandra WichtigSehr geehrte Frau Dr. Wichtig

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie einen promovierten Gesprächspartner darüber hinaus mündlich ansprechen, hilft Ihnen unser Beitrag dazu, wie Sie einen Doktor im Gespräch korrekt ansprechen. Eine offizielle Übersicht zu Graden und Amtsbezeichnungen führt außerdem das Protokoll Inland der Bundesregierung.

Häufige Fehler, die fast jedem unterlaufen

Drei Stolperfallen tauchen immer wieder auf. Erstens: den Bachelor nach vorn zu ziehen. „Herrn B.A. Philipp Müller“ ist falsch – der Grad bleibt hinter dem Namen. Zweitens: „Professor“ in der Anschrift auszuschreiben. Dort kürzen Sie ab, das volle Wort gehört in die Anrede. Drittens: in der Anrede alle Titel zu stapeln. „Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Müller“ wirkt steif und überladen; ein Titel reicht.

Ebenfalls beliebt ist die Verwechslung von „Herr“ und „Herrn“. Im Anschriftenfeld steht der Akkusativ – Sie schreiben gedanklich „(An) Herrn …“. In der Anrede dagegen heißt es „Sehr geehrter Herr …“.

Muss ein Doktor überhaupt mit Titel angeschrieben werden?

Hier wird es juristisch interessant – und überraschend eindeutig. Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des Namens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht schon 1957 entschieden (Urteil vom 24.10.1957, I C 50.56) und der Bundesgerichtshof 2013 bestätigt (Beschluss vom 4.9.2013, XII ZB 526/12). Daraus folgt etwas, das viele nicht erwarten: Das Namensrecht aus § 12 BGB, das jedem das Recht auf die korrekte Nennung seines Namens gibt, greift beim Doktortitel nicht.

Praktisch heißt das: Niemand kann verlangen, mit „Dr.“ angesprochen zu werden – auch nicht, wenn der Grad im Personalausweis eingetragen ist. Diese Eintragung ist zwar zulässig, ändert an der rechtlichen Einordnung aber nichts. Die Anrede mit Titel bleibt eine Frage des guten Tons, nicht der Pflicht. Für Ihre Korrespondenz ist das eine Entlastung: Ein versehentlich weggelassener Titel ist ein Höflichkeitsfehler, kein Rechtsverstoß. Im Geschäftsverkehr sollten Sie den Titel aus Wertschätzung dennoch korrekt setzen. (Diese Einordnung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.)

Häufige Fragen

Kommt der Doktortitel vor oder hinter den Namen?

Vor den Namen. Doktor- und Professorentitel stehen nach DIN 5008 immer abgekürzt direkt vor dem Vornamen, etwa „Frau Dr. Annette Meier“. Nur Bachelor und Master wandern ans Namensende.

Wohin gehören Bachelor- und Mastertitel?

Hinter den Namen. B.A. oder M.Sc. folgen direkt auf den Familiennamen: „Philipp Müller B.A.“. In der Anrede lassen Sie diese Grade in der Regel weg.

Wie schreibe ich jemanden mit zwei Doktortiteln an?

In der Anschrift reihen Sie beide Grade ohne Komma aneinander: „Dr. med. Dr. phil. Sandra Wichtig“. In der Anrede genügt der ranghöchste Titel – „Sehr geehrte Frau Dr. Wichtig“.

Schreibt man „Professor“ in der Anschrift aus?

Im Anschriftenfeld kürzen Sie ab: „Prof. Dr. Hans Mustermann“. In der Anrede schreiben Sie den Titel aus und lassen einen zugehörigen Doktortitel weg: „Sehr geehrter Herr Professor Mustermann“.

Wohin kommt eine Berufsbezeichnung wie Rechtsanwalt?

In der Anschrift hinter die Anrede „Herrn“ oder „Frau“. Bei langen Bezeichnungen dürfen Sie sie auch eine Zeile unter den Namen setzen – das wirkt eleganter.

Habe ich Anspruch darauf, mit Doktortitel angesprochen zu werden?

Nein. Der Doktorgrad ist kein Namensbestandteil (BGH, XII ZB 526/12). Das Namensrecht aus § 12 BGB greift nicht – die Nennung des Titels ist Höflichkeit, keine Rechtspflicht.

Im Zweifel hilft eine einfache Probe: Lesen Sie die Anrede einmal laut und fragen Sie sich, ob Sie die Person am Telefon genau so begrüßen würden. „Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Müller“ sagt niemand – und schreibt es deshalb auch nicht. Wer Anschrift und Anrede sauber auseinanderhält und sich beim Sprechen auf den höchsten Titel beschränkt, wirkt souveräner als jeder, der vorsichtshalber alle Grade stapelt.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und fachjournalistisch geprüft.

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