Das ELENA-Verfahren

Seit 2010 ist es soweit – ELENA ist da. Oder besser gesagt, das ELENA-Verfahren. In diesem Verfahren sind ab Januar 2010 monatlich die Entgeltdaten elektronisch an eine Zentrale Speicherstelle zu übermitteln. Hintergrund dieser neuen Datenübermittlung ist die Umstellung des Papierverfahrens von Arbeitgeberbescheinigungen auf ein elektronisches Verfahren.

Was ist das ELENA-Verfahren?
ELENA steht als Abkürzung für den Elektronischen Entgeltnachweis. Damit verbunden ist ein Verfahren, welches die Entgeltdaten der Beschäftigten monatlich an eine Zentrale Speicherstelle elektronisch übermittelt. Von dieser Zentralen Speicherstelle sollen künftig die leistungsgewährenden Stellen die notwendigen Entgeltdaten zur Berechnung von Leistungsanträgen, z.B. Arbeitslosengeld, abrufen können.

Laut Gesetzesbegründung verfolgt das Verfahren zwei Ziele. Es geht um Bürokratieabbau und um Innovationen. Bürokratieabbau wird erreicht durch eine Beschleunigung der Verfahren, die zu einer Kostenentlastung der Unternehmen führt. Innovationen werden erreicht durch die breite Anwendung von qualifizierten Signaturkarten, welche die Rechtssicherheit im Bereich der elektronischen Kommunikation sicherstellen.

Stand der Dinge heute ohne das ELENA-Verfahren
Derzeit stellen die rund drei Millionen Arbeitgeber jährlich etwa 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Leistung nachweisen zu können.

So ermittelt beispielsweise die Arbeitsverwaltung auf der Grundlage der vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitsbescheinigung (Verdienstbescheinigungen) den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden klafft eine Lücke, die weiterhin durch den traditionellen Informationsträger Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch soll durch das ELENA-Verfahren beseitigt werden.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie werden die Unternehmen ab 2012 um jährlich 85,6 Millionen Euro von Bürokratiekosten durch das ELENA-Verfahren entlastet.

Das ELENA-Verfahren ist umfangreich und bereits in den ersten Tagen mit allerlei Problemen behaftet. Grund genug in loser Reihenfolge künftig einen genaueren Blick auf das Verfahren zu werfen.