Beim Erwerb eines Grundstückes sind Erschließungskosten ein wichtiges Thema – egal ob Sie konkret vorhaben es zu bebauen. Die dabei entstehenden Kosten stellen einen nicht zu vernachlässigenden Faktor in der Finanzplanung dar. Erst wenn das Grundstück erschlossen ist, darf mit der Bebauung begonnen werden.
Maßnahmen, die Sie selbst durchführen lassen müssen, gehören nicht zu den Erschließungskosten. Das sind beispielsweise der Anschluss an die kommunale Wasserversorgung oder die Einrichtung der Grundstückszufahrt. Aber die im Folgenden aufgelisteten Kosten müssen Sie als Erschließungskosten mit in Ihre Kalkulation einbeziehen. Wenn Sie hiervon Kostenbestandteile vergessen, kann das hinterher zu einer bösen finanziellen Überraschung führen:
Unter Erschließung versteht man vielmehr folgende Kosten
- öffentliche Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze)
- öffentliche Grünanlagenöffentliche
- Kinderspielplätze
- örtliche Anlagen für die Versorgung mit Wasser, Elektrizität, Gas und Wärmeörtliche
- Anlagen für die Beseitigung von Abwasser und festen Abfallstoffenörtliche
- Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes, z.B. Lärmschutzwälle.
Ermittlung der Erschließungskosten
Nach der Beendigung der Erschließung werden die Erschließungskosten von der Gemeinde ermittelt und auf alle von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Die Beitragsbescheide werden dann den Eigentümern der betroffenen Grundstücke zugestellt. Adressat ist immer derjenige, auf den der Grundbucheintrag lautet.
Erschließungsmaßnahme
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Abrechnung erfolgt: Ja/Nein
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Straßen
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Gehwege
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Parkplätze
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Radwege
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Grünanlagen
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Straßenbeleuchtung
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verkehrsberuhigte Zonen
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Fußgängerzonen
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Stützmauern bei Hanganlagen
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Stützmauern an Ufern
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Lärmschutzwälle
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Kanalisation
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Wasserleitungsnetz
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Stromversorgung
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Gasversorgung
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