Verzögerungsgeld beim Finanzamt – das sollten Sie wissen

Mit dem Verzögerungsgeld steht dem Finanzamt ein Druckmittel zur Verfügung, von dem es immer häufiger Gebrauch macht. Der Vorteil für das Finanzamt besteht darin, dass es das Verzögerungsgeld auch dann verhängen kann, wenn die Buchhaltung an sich fehlerfrei ist. Was aber ist das Verzögerungsgeld genau?

Ein Verzögerungsgeld nach § 146 der Abgabenordnung (AO) kann das Finanzamt festsetzen, wenn bei einer Außenprüfung die angeforderten Unterlagen nicht innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden. Dieses neue Druckmittel zieht auch dann, wenn die Buchführung fehlerfrei ist.

Das Verzögerungsgeld: Neues Druckmittel vom Finanzamt

Um seine – berechtigten – Forderungen durchzusetzen, stehen dem Finanzamt mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. So kann das Finanzamt gegenüber Unternehmern und Privatpersonen ein Zwangsgeld sowie Säumnis- und Verspätungszuschläge androhen. Das Verzögerungsgeld scheint allerdings besonders attraktiv zu sein, denn dieses Instrument wird immer häufiger eingesetzt.

Das Verzögerungsgeld wird vom Finanzamt durch Verwaltungsakt festgesetzt

Das Verzögerungsgeld wurde erst vor einigen Jahren als steuerliche Nebenleistung in die Abgabenordnung eingeführt. Insbesondere soll das Verzögerungsgeld den Steuerpflichtigen zur zeitnahen Mitwirkung anhalten.

Soll ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden, so wird es vom Finanzamt durch einen schriftlichen Verwaltungsakt festgesetzt. Verletzt der Steuerpflichtige mehrere Pflichten, kann das Finanzamt für jede Pflichtverletzung ein separates Verzögerungsgeld festsetzen.

Wann wird das Verzögerungsgeld vom Finanzamt festgesetzt?

Das Verzögerungsgeld kann vom Finanzamt unter anderem festgesetzt werden, wenn ein Steuerpflichtiger seine elektronische Buchführung ohne Bewilligung des zuständigen Finanzamts in das Ausland verlagert hat.

Ferner kann vom Finanzamt ein Verzögerungsgeld gegen Sie festsetzt werden, wenn Sie einer Aufforderung zur Rückverlagerung einer bereits im Ausland befindlichen elektronischen Buchführung nicht nachkommen, bestimmten Mitteilungspflichten (§ 146 Abs. 2a Satz 4 AO) nicht unverzüglich nachkommen, den Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO nicht zeitnah ermöglichen oder Ihrer Pflicht zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage von Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht zeitnah oder nicht vollständig nachkommen.

Wie hoch ist das Verzögerungsfeld vom Finanzamt?

Wird ein Verzögerungsgeld vom Finanzamt verhängt, so bewegt es sich in einer Größenordnung zwischen 2.500 und 250.000 Euro. Das Verzögerungsgeld muss vom Finanzamt nicht angedroht werden. Allerdings muss der Finanzbeamte auf die Möglichkeit hinweisen, dass ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden kann.

Bevor ein Verzögerungsgeld vom Finanzamt festgesetzt werden kann, muss der Finanzbeamte dem Steuerpflichtigen eine angemessene Frist lassen, um den Forderungen nachzukommen.

Das Verzögerungsgeld wird vom Finanzamt nach eigenem Ermessen festgesetzt

Sind die Voraussetzungen für die Festsetzung des Verzögerungsgeldes gegeben, so steht es im alleinigen Ermessen des Finanzamtes, ob und in welcher Höhe es ein Verzögerungsgeld festsetzt.