Diensthandy: Kündigung wegen privater SMS nur nach Abmahnung

Ein Diensthandy gehört nach wie vor zu den Statussymbolen für viele Arbeitnehmer. Als Arbeitgeber schenken Sie dem Mitarbeiter damit besonderes Vertrauen. Wann Sie bei einem Missbrauch – etwa bei den Versand von 16.000 privaten SMS – eine Kündigung aussprechen dürfen, ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 24.09.2010, Aktenzeichen: 24 Ca 1697/10.

Zu der fristlosen und fristgemäßen Kündigung kam es, nachdem der Arbeitsgeber festgestellt hatte, dass sein Mitarbeiter in einem Zeitraum von 22 Monaten rund 16.000 private SMS vom Diensthandy versandt hatte. Der Schaden betrug mehr als 2.500 €.

Kündigung wegen privater SMS-Nutzung
Das Gericht hatte zunächst festgestellt, dass eine derartig umfangreiche private SMS-Nutzung ein Pflichtverstoß ist, der durchaus zur Kündigung berechtigen kann. Denn durch die privaten SMS entsteht natürlich ein hoher Schaden auf Seiten des Arbeitgebers.

Im Ergebnis kassierte das Arbeitsgericht die Kündigung wegen der privaten SMS aber trotzdem. Das Problem für den Arbeitgeber war, dass sich das Ganze über einen Zeitraum von 22 Monaten hinzog. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts hätte der Arbeitgeber viel zeitnäher reagieren müssen. Insbesondere wäre eine zeitnahe Abmahnung erforderlich gewesen.

Tipps für die Kündigung bei privater SMS-Nutzung
Die Erfolgsaussichten Ihrer Kündigung wegen privater SMS-Nutzung können Sie verbessern, indem Sie folgendes beachten:

  1. Schaffen Sie Klarheit darüber, ob Ihre Mitarbeiter das dienstliche Handy auch zu privaten Zwecken verwenden dürfen und dokumentieren Sie es.
  2. Kontrollieren Sie regelmäßig die Handyrechnungen, um einem Missbrauch auf die Spur zu kommen.
  3. Stellen Sie gegebenenfalls Ihren Arbeitnehmer zur Rede und sprechen Sie eine schriftliche Abmahnung aus.
  4. Erst wenn es jetzt wieder zu vergleichbaren Vorfällen kommt, können Sie eine Kündigung (zum Beispiel wegen der privaten SMS-Nutzung) vornehmen.