Vereinsmanagement: Worauf Sie bei der Gründung einer Vereinsabteilung achten müssen

Haben Vereine viele Bereiche bzw. überschreiten sie in einigen Bereichen eine gewisse Größe, liegt die Gründung einer Vereinsabteilung nahe. Eine Vereinsabteilung ist jedoch alles andere als ein zweiter Verein im Verein. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Gründung einer Vereinsabteilung achten sollten.

Die Gründung einer Vereinsabteilung kann Übersicht verschaffen

Bevor die Größe eines Vereins die Organisation unübersichtlich macht, ist es in vielen Fällen durchaus sinnvoll eine weitere Vereinsabteilung zu gründen. Ein traditioneller Musikverein, der unter anderem Kindern das Spielen eines Instruments beibringt und dessen erst kürzlich gegründete Tanzschule unerwartet viel Erfolg bei den Jugendlichen hat, kann über die Gründung einer Vereinsabteilung nachdenken. Das bringt aber natürlich nicht nur Vorteile mit sich.

In einer Vereinsabteilung können sich die Verantwortlichen ganz ihrer Leidenschaft widmen. Ein Sportverein, der sowohl Basketball als auch Fußball anbietet, kann unter gleicher Flagge in beiden Bereichen mit genügend Aufmerksamkeit versorgt werden, da sich eben jeweils ein spezielles Team um eine Vereinsabteilung kümmert. Die Arbeit kann also intensiver sein. Gleichzeitig könnten zu viele Vereinsabteilungen aber auch unübersichtlich werden.

Die Gründung einer Vereinsabteilung kann also zugleich Fluch oder Segen sein. Eine der Hauptaufgaben des Vereinsvorstandes ist daher die Organisation der verschiedenen Abteilungen. Widmet man sich jedoch zu sehr einer bestimmten Vereinsabteilung, können so auch schnell Missstände untereinander entstehen.

Auf was ist bei einer Gründung einer Vereinsabteilung zu achten?

Eine Vereinsabteilung ist kein zweiter Verein im Verein. Sie ist an bestimmte Regeln gebunden:

  1. Eine Abteilung greift immer auf die Vereinssatzung zurück. Sie kann keine eigene Satzung haben. Was jedoch möglich ist, ist die Schaffung von Regeln innerhalb einer Ordnung. 
  2. Abteilungen fehlt die eigene Rechtsfähigkeit. Der Gesamtverein ist für das Tun und Handeln der Vereinsabteilungen immer voll verantwortlich. Der Vorstand kann für die Vereinsabteilungen daher mit haften.
  3. Eine Abteilung kann keine eigenständigen Mitglieder haben. Sie sind immer Mitglieder des Gesamtvereins.

Gründung und Schließung einer Vereinsabteilung

Die Gründung einer Vereinsabteilung wird vom Vorstand bzw. von der Mitgliederversammlung beschlossen und vorgenommen, je nachdem welche Regelung in der Satzung Anwendung findet. Auch das Auflösen einer Vereinsabteilung ist nur durch das bestimmte Gremium (Vorstand oder MV) möglich. 

Ein besonderer Blick sollte noch auf die Finanzen geworfen werden. Meiner Meinung nach ist es nicht sinnvoll, im Sinne der Transparenz der Vereinsfinanzen, mehrere Kassen für Verein und Vereinsabteilungen zu führen. Es können durchaus Budgets für die verschiedenen Abteilungen festgelegt werden. Die Hoheit über die Kasse sollte auch schon allein wegen der Handlungsvollmacht und der Haftung beim Hauptvorstand des Gesamtvereins liegen.

Es gibt also durchaus auch Schattenseiten bei der Gründung einer Vereinsabteilung. Meines Erachtens überwiegen jedoch die Vorteile. Allein die verbesserte Organisation innerhalb des Gesamtvereins ist ein sehr gutes Argument.