Wie kann man seinen Nachlass an eine gemeinnützige Organisation spenden?

Viele, die keine nahe stehenden Verwandten oder gar Kinder haben, sind sich oft unsicher darüber, wem das eigene Vermögen vermacht werden soll. Wer mit seinem letzten Willen Gutes tun möchte, kann den kompletten Nachlass oder einen Teil davon an eine gemeinnützige Organisation vererben. Allerdings ist hierbei einiges zu beachten.

So können Sie mit Ihrem Erbe eine gemeinnützige Organisation bedenken

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie Ihren Nachlass zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation regeln können: Erbvertrag, Schenkung, Vermächtnis oder Erbschaft (Testament). Darüber hinaus können Sie das Geld als Zustiftung oder Spende zur Verfügung stellen.

Testament

Die wichtigste Voraussetzung dafür, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne geregelt und verteilt werden kann, ist das Testament. Denn wird dieses wichtige Dokument nicht verfasst, gilt die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Das Vermögen wird dann zu gleichen Teilen an die eigenen Kinder ausbezahlt oder, sofern der Einzelne keine eigenen Kinder hat, rücken Eltern, Geschwister oder Großeltern und Cousins nach. Wer diese Erbfolge nicht wünscht und das Geld einem guten Zweck zukommen lassen möchte, muss somit seinen "letzten Willen" in einem Testament festhalten. Ein Testament lässt sich grundsätzlich in zwei Formen aufsetzen:

– handschriftlich (privates Testament)

Hierbei müssen diverse Formvorschriften beachtet werden. So müssen Sie das gesamte Testament handschriftlich und eigenhändig verfassen. Eine Schreibmaschine oder einen Computer dürfen Sie demnach nicht verwenden. Ferner darf keine andere Person das Testament für Sie verfassen. Ihre Unterschrift muss stets Ihren Vor- und Zunamen beinhalten.

Darüber hinaus sind zwingend Datum sowie Ort der Niederschrift aufzunehmen. Sofern Sie diese Form wahren, ist Ihr letzter Wille rechtsgültig. Das Schriftstück können Sie nun daheim oder gegen Zahlung einer geringen Gebühr beim Nachlassgericht aufbewahren. Sie sollten unbedingt eine Vertrauensperson über das Bestehen dieses Testaments in Kenntnis setzen.

– notariell (öffentliches Testament)

Hierbei vereinbaren Sie einen Notartermin und erklären in Anwesenheit eines Notars Ihren letzten Willen. Diesen können Sie mündlich oder durch ein Schriftstück, welches Sie zuvor zu Hause verfasst haben, formulieren. Sie erhalten eine kompetente Beratung und geben das Testament anschließend in amtliche Verwahrung.

Diese notarielle Prozedur hat den Vorteil, dass Ihr Testament nach dem Tod sicher gefunden wird. Bedenken Sie, dass abhängig vom Nachlasswert Notarkosten fällig werden.

Erbvertrag

Im Unterschied zum Testament – welches Sie anhand eines neuen Schriftstücks jederzeit ändern können – wird Ihr letzter Wille durch einen Erbvertrag weitaus langfristiger festgelegt. Schließlich sind die Änderungsmöglichkeiten eines Erbvertrags eingeschränkt. Mit einem Erbvertrag bestimmen Sie unwiderruflich, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Ableben an die von Ihnen gewählte gemeinnützige Organisation ausbezahlt wird. Änderungen im Erbvertrag sind nur dann möglich, wenn neben dem Erblasser auch der durch den Vertrag bestimmte Erbe seine Zustimmung erteilt.

Schenkung

Die Vermögensnachfolge kann zu Lebzeiten auch mit einer Schenkung geregelt werden. Auf diese Weise können Sie etwa Ihr Sparbuch einer gemeinnützigen Organisation zuwenden. Hierbei können Sie beispielsweise mit der Bank einen Vertrag auf den Zeitpunkt Ihres Todes abschließen. Das Institut hält in aller Regel entsprechende Formulare hierfür bereit.

In diesem Fall ist auch keine notarielle Beurkundung erforderlich. Soll später Ihr Haus einem guten Zweck zugeführt werden, können Sie die Schenkung so ausgestalten, dass Sie sich ein dauerhaftes Wohnrecht einräumen. Die Schenkung von Todes wegen ist eine besondere Form der Schenkung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Erbeinsetzung/Vermächtnis

Hierbei benennen Sie eine gemeinnützige Organisation als Erben und machen diese zu Ihrem Rechtsnachfolger. In diesem Fall gehen sämtliche Rechte und Pflichten, sämtliche Vermögengegenstände sowie Verbindlichkeiten auf die Einrichtung über. Auf diese Weise kann die Organisation etwa die Auflage erhalten, die Grabpflege zu garantieren oder Vermächtnisse an andere auszuzahlen.

Mit einem Vermächtnis können Sie auch nur einzelne Werte wie ein Grundstück, Aktien, Immobilien, eine Sammlung oder einen bestimmten Geldbetrag vermachen. Beachten Sie, dass das Vermächtnis im Testament festgeschrieben werden muss. Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers können Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr Vermächtnis erfüllt wird.

Stiftung

Ihr Geld können Sie auch in eine eigens gegründete Stiftung einbringen. Dabei legen Sie fest, welchen Zweck die Stiftung verfolgen und was gefördert werden soll. Alternativ können Sie eine Zustiftung an eine bereits vorhandene Stiftung machen, welche in Ihrem Sinne tätig ist. Eine Zustiftung steht einer Spende gleich, die nicht sofort ausgegeben werden darf, sondern als zusätzliches Kapital den Zinsertrag der Stiftung erhöht.

Somit wird die operative Arbeit langfristig durch Zinserträge und andere Erträge unterstützt. Ihr Kapital bleibt somit auf lange Zeit erhalten.

Was es überdies zu beachten gibt

Pflichtteil: Sie müssen beim Aufsetzen eines Testaments grundsätzlich den Pflichtteilanspruch Ihrer Angehörigen bedenken. Diesen Anspruch besitzen Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, Kinder (oder, sollten diese nicht mehr leben, ersatzweise deren Kinder) oder die Eltern (wenn Sie kinderlos sind). Ihre Geschwister sind hingegen nicht pflichtteilberechtigt.

Steuerliche Aspekte: Alles was Sie einer gemeinnützigen Organisation hinterlassen, kommt ohne Abzug an. Denn eine solche Einrichtung ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Prüfen Sie zunächst immer, ob die Organisation vom Finanzamt auch tatsächlich als besonders förderungswürdig und als gemeinnützig anerkannt ist.

Hier können Sie an eine gemeinnützige Organisation spenden: http://www.sos-kinderdoerfer.de/helfen/testamente und auf dieser Seite mit gleichgesinnten über Ihre Spende sprechen: www.mein-sos-kinderdorf.de