Neun Fakten zur Praxisgebühr

Die Praxisgebühr gibt es schon seit mehreren Jahren. Die Patienten haben sich mittlerweile daran gewöhnt, erst einmal zehn Euro zuzahlen zu müssen. Entrichtet werden muss sie für den ersten Arztbesuch eines Quartals, für den keine Überweisung eines anderen Arztes vorliegt.

Mit diesen neun Fakten zur Praxisgebühr sind Sie rundum informiert und können eventuell bares Geld sparen:

Praxisgebühr #1
Auch wenn Sie nachträglich eine Überweisung vorlegen, bekommen Sie die Praxisgebühr nicht zurück. Denken Sie daher immer daran, die Überweisung mitzunehmen.

Praxisgebühr #2
Wenn Sie kein Geld dabei haben, darf der Arzt Sie wieder nach Hause schicken – es sei denn, Sie haben akute Beschwerden und müssen sofort behandelt werden.

Praxisgebühr #3
Auch wenn Sie mit Ihrem Arzt nur telefonieren, wird die Praxisgebühr fällig, wenn es die erste Inanspruchnahme im Quartal ist.

Praxisgebühr #4
Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen müssen Sie nicht zahlen. Auch wenn Sie eine Überweisung eines anderen Arztes haben, entfällt die Gebühr.

Praxisgebühr #5
Auch wenn Sie ein Rezept abholen, müssen Sie die Gebühr bereits entrichten.

Praxisgebühr #6
Sie sind verpflichtet, die Praxisgebühr zu bezahlen – aber nicht mehr. Für Mahn-, Porto- oder Gerichtskosten, die beim "Eintreiben" der zehn Euro entstehen können, müssen Sie nicht aufkommen, wie das Sozialgericht Düsseldorf 2005 entschieden hat.

Praxisgebühr #7
Wenn Ihr Hausarzt Sie zu einem Psychotherapeuten überweist, müssen Sie die Praxisgebühr nicht noch einmal zahlen. Wenn ein ärztlicher Psychotherapeut Sie zum Hausarzt überweist, auch nicht. Ein psychologischer Psychotherapeut kann Sie jedoch nicht direkt überweisen, aber Sie brauchen nicht zu zahlen, wenn Sie die Quittung über Ihre zehn Euro mitnehmen: In diesem Fall "ersetzt" die Quittung die Überweisung.

Praxisgebühr #8
Überweisungen befreien Sie nur in dem Quartal, in dem sie ausgestellt wurden, von der Praxisgebühr. Schickt man Sie also am 15. Dezember zu einem Facharzt, müssen Sie Ihre Überweisung bis zum 31. Dezember "ausnutzen", sonst müssen Sie für das neue Quartal wieder die Gebühr bezahlen. Auch bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen, zum Beispiel am 31. März (letzter Tag des ersten Quartals) und dem 01. April (erster Tag des zweiten Quartals) müssten Sie zweimal bezahlen, auch wenn Sie wegen desselben Problems zum selben Arzt gehen – denn die Konsultationen finden ja in zwei Quartalen statt.

Praxisgebühr #9
Zieht sich eine Behandlung über mehrere Quartale hin, müssen sie auch für jedes die Praxisgebühr entrichten. Chronisch Kranke können, wenn die Zuzahlungen 1% des Bruttoeinkommens erreicht haben, bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von allen Zuzahlungen für das laufende Kalenderjahr beantragen. Bei manchen Kassen gibt es auch Chroniker-Programme, oder der Hausarztvertrag wird mit einer Befreiung von der Praxisgebühr "belohnt".